Rechtslage für Codes in Dlls und Userlibs

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D2006

Administrator

Betreff: Rechtslage für Codes in Dlls und Userlibs

BeitragDi, Apr 11, 2006 12:22
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Hallo liebe Community Mitglieder,

im Zuge der Beseitigungen einiger Ungereimtheiten in Bezug auf die Erlaubnis der Verwendung von Codes aus Codearchiven, wollen wir die Rechtslage für alle Codes in den Archiven des BlitzForums standardisieren.

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Seit dem 1. April 2006 gelten alle Einträge in den drei CodeArchiven (BB Codearchiv, BM Codearch und DLLs & Userlibs) des BlitzForums als Public-Domain. Dies hat zur Folge, dass die Quellcodes (und eventuell mitgelieferte, benötigte Dateien*) gemeinfrei sind, d.h. dass das Urheberrecht zwar noch beim Autor verbleibt, er aber die Weiterbenutzung, Weiterverbreitung und die Manipulation kostenfrei genehmigt. Dies schliesst auch den Zwang zu eventuell geforderten Credits Einträgen aus.

* Hinweis: Eventuell beigelgte Dateien müssen auch vom Ersteller zu Public Domain erklärt worden sein!

Eine Ausnahme besteht allerdings hier im Dlls und Userlibs bereich für sogenannte Wrapper. Wird Quellcode bereitgestellt, der die Funktionalität einer DLL eines Drittanbieters für BlitzBasic zur Verfügung stellt, so muss diese DLL des Drittanbierters selbst nicht public domain sein und kann eine eigene Lizenzierung besitzen, an dessen Vorgabe sich jeder selbst halten muss.

Es bleibt zu vermerken, dass nur noch "Public Domain" Quellcodes im Archiv geduldet werden. Eventuelle schriftliche Zusätze, die eine andere Lizensierung angeben, sind unzulässig. Jeder Benutzer erklärt sich mit dem Eintragen eines Threads damit automatisch einverstanden. Da dieser Thread eine Ankündigung ist, wird davon ausgegangen, dass jeder User informiert ist.

Mit freundlichen Grüßen
D2006

Im Namen der Forenadministration

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