B3D SDK.. Ups!

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EwokonCrack

Betreff: B3D SDK.. Ups!

BeitragSo, Jul 19, 2009 14:24
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Hallo Forum.. wollte mir nun eben BlitzBasic3D kaufen. auf der seite des herstellers fand ich so etwas wie: purchase blitz 3d

klick ich natürlich heiter an. plötzlich seh ich da BB3DSDK

was ist das? nun.. eigentlich wollt ich mir ganz einfach die vollversion der B3D Demo kaufen, da ich mit dieser recht zufrieden war. kann ich mit sdk denn nicht auch einfach so arbeiten wie mit B3D?!

bin grad recht verzweifelt über den eventuell absoluten fehlkauf!


~Wichtiger Hinweis~
In diesem Thema über juristische Angelegenheiten kann und wird keine verbindliche Rechtsberatung stattfinden.
Alle Antworten sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung ihrer Autoren wieder.

Nicdel

BeitragSo, Jul 19, 2009 14:26
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Das SDK kann man in verschiedenen Programmiersprachen verwenden. Z.B. in C++. Es ist nicht das, was du haben wolltest. Wo hast du das denn gekauft?
Desktop: Intel Pentium 4 2650 Mhz, 2 GB RAM, ATI Radeon HD 3850 512 MB, Windows XP
Notebook: Intel Core i7 720 QM 1.6 Ghz, 4 GB DDR3 RAM, nVidia 230M GT, Windows 7

Xeres

Moderator

BeitragSo, Jul 19, 2009 14:26
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Verklickt?
Auf der Produktseite steht das SDK genau unter Blitz 3D.
Win10 Prof.(x64)/Ubuntu 16.04|CPU 4x3Ghz (Intel i5-4590S)|RAM 8 GB|GeForce GTX 960
Wie man Fragen richtig stellt || "Es geht nicht" || Video-Tutorial: Sinus & Cosinus
T
HERE IS NO FAIR. THERE IS NO JUSTICE. THERE IS JUST ME. (Death, Discworld)

Thorsten

BeitragSo, Jul 19, 2009 14:27
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EDIT : Achso jetzt verstehe ich das Problem x)
 

EwokonCrack

BeitragSo, Jul 19, 2009 14:29
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verdammter scheißmist!

kann ich das irgendwie umtauschen? wohl nicht..

Thorsten

BeitragSo, Jul 19, 2009 14:33
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Du hast kein gesetzliches Widerrufsrecht. Du kannst aber mal anfragen ob die dir das trotzdem umtauschen.

http://www.ratschlag24.com/ind...-download/

mfG,

Thorsten

Starwar

BeitragSo, Jul 19, 2009 14:33
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Gucke mal unter deinem ShareIt! Account. Wenn du da nix findest, kannst du dich ja mal an den Support von Blitz richten. Wenn du freundlich bist, tauschen sie es gewiss ein. Fragen kostet ja nichts.
MFG
 

EwokonCrack

BeitragSo, Jul 19, 2009 14:53
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vielen dank für die schnellen antworten.. hab ne mail an das blitz team geschickt. ich fürchte aber, dass sie auf meine bitte, mir die (richtige) software zukommen zu lassen nicht eingehen werden. dann könnte ich nur noch auf mein recht zurückkommen; mit 14 bin ich eigentlich gar nicht befugt im internet bestellungen zu tätigen.

also; wenn der blitz-support wie erwartet nicht auf meine bitte eingehen will, kann ich einem evtl. interessierten b3d sdk günstig weiterverkaufen (ist das legal?).
im falle des interesses dann bitte bei mir melden.

theotheoderich

BeitragDo, Jul 23, 2009 16:15
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Doch, Du bist sehr wohl befugt im Internet Bestellungen zu tätigen.
Bis zu Deinem einschließlich 17. Lebensjahr bist Du bedingt geschäftsfähig.

Die Zustimmung Deiner Eltern ist grundsätzlich notwendig, wenn Du ein Geschäft abschliesst, dass für Dich nicht nur von alleinigem Vorteil ist, sondern eine Gegenleistung verlangt (z. B. in Form eines Kaufpreises).
Solange Deine Eltern dem Kauf nicht zugestimmt haben, ist dieses Geschäft schwebend unwirksam.
Verweigern Deine Eltern die Genehmigung zum Kauf, so ist dieser unwirksam.

Es gibt aber eine Ausnahme:
Wenn Du das Programm z. B. komplett auf einen Schlag von Deinem eigenen Geld (Gespartem, Taschengeld, etc.) zahlen konntest, brauchst Du nicht die Zustimmung Deiner Eltern und der Kauf ist uneingeschränkt gültig.

siehe sogenannter "Taschengeldparagraf", eine Betragsgrenze gibt es dabei nicht.
Allerdings können Deine Eltern bei teuren Dingen den Kauf rückgängig machen (allerdings weiss ich nicht genau, ob es für "teuer" eine genauere Definition gibt.

Wende Dich doch einfach an Deine Eltern, für den Fall, dass Du das Programm nicht "umgetauscht" bekommst.

*dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar, sondern gibt nur meinen persönlichen Kenntnisstand wieder*
Gruß
TheoTheoderich
--
The box label said, "Requires Windows XP or better.", so I bought an Amiga Computer.
 

EwokonCrack

BeitragDo, Jul 23, 2009 19:04
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theotheoderich hat Folgendes geschrieben:
*dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar, sondern gibt nur meinen persönlichen Kenntnisstand wieder*


hatte nicht vor mich auf letzteres zu berufen =P

die empfehlung des jungendamtes zu monatlichem taschengeld liegt bei 14-jährigen bei um die 20€ Rolling Eyes
irgendwo steht geschrieben, dass die maximale summe, die ein minderjähriger ausgeben darf etwa ein dreifaches des taschengeldes beträgt, eher weniger! so stehts natürlich nirgendwo geschrieben, denn solchen vokabeln wie "etwa" würde ein jurist sich wohl kaum bedienen.
doch bin ich mir recht sicher, dass meine eltern sehr wohl behaupten könnten, sie wären mit dem kauf nicht einverstanden und das geld zurück verlangen könnten, schließlich war der betrag recht hoch.

genug geschwafel und konjunktiv: der support ist auf meine bitte eingegangen!

ozzi789

BeitragDo, Jul 23, 2009 21:17
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Schön zu hören das es doch noch gerechtigkeit in einer solch verdorbenen Welt gibt!


und nun viel spass beim coden, ozzi :>
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