Neues Jugenschutzgesetz

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Firstdeathmaker

Betreff: Neues Jugenschutzgesetz

BeitragDi, Nov 30, 2010 18:49
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Grundlage:
http://www.heise.de/newsticker...44566.html


Hi,

ich wollte mal fragen was ihr hier so darüber denkt. Ich weis, dass viele von euch hier eine Website betreiben um ihre Spiele zu vertreiben. Werdet ihr am 1.Januar 2011 dicht machen? Werdet ihr es einfach so lassen und ne Abmahnung riskieren?

Ich bin jedenfalls im Moment total verunsichert. Hab schon geschaut, ob ich beim FSM Mitglied werden sollte, um meine Website gut klassifizieren zu können, aber leider kostet das irsinnige Mitgliedsbeiträge und ist wohl nicht für Hobbyseiten gedacht. Weis jmd da mehr?


~Wichtiger Hinweis~
In diesem Thema über juristische Angelegenheiten kann und wird keine verbindliche Rechtsberatung stattfinden.
Alle Antworten sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung ihrer Autoren wieder.
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Eingeproggt

BeitragDi, Nov 30, 2010 19:04
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WTF? Also am Anfang liest sich das ganze ja so als ob die deutsche Regierung alle Privatanbieter aus dem Internet rausekeln will.
Aber genauer betrachtet seh ich da eigentlich keine großen Probleme.
Diese Seite liest sich so als ob das eh alles wurscht ist. Wenn man sich auf die Spielchen mit Selbstklassifizierung einlässt dann nur um der ganzen Überwachungssoftware in die Hände zu spielen. Kennzeichnet man nicht, so wird man von diesen Schutzmechanismen sofort ausgesperrt oder sonstwas, jedenfalls fand ich nichts in Richtung Strafandrohung?

Ich hoffe ja nur, dass diese Gesetzesänderung nicht in Österreich zum Vorbild wird. Aber unsere Regierung ist so damit beschäftigt, ihre Plünder-Maßnahmen zu beschließen, denen sind ein paar Jugendgefährdende Spiele eh vollkommen wurscht Rolling Eyes

mfG, Christoph.
Gewinner des BCC 18, 33 und 65 sowie MiniBCC 9

ZaP

BeitragDi, Nov 30, 2010 19:08
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Hat mich auch interessiert, als ich den Thread gelesen habe. Also fix nach FSM gegoogelt, und in deren FAQ zum JMStV 2011 steht eigentlich ganz oben, was man wissen möchte: https://www.fsm.de/de/jmstv-2011
Starfare: Worklog, Website (download)

Lord Stweccys

BeitragDi, Nov 30, 2010 19:20
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Denen fällt aber auch immer wieder was neues ein *kopfschüttel*

skey-z

BeitragDi, Nov 30, 2010 20:01
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Alle von uns, in diesem Forum, die eine Internetseite betreiben müssten daher ab dem 01.01.11 einen Schutzmechanismus reinstellen, der nutzer unter 18 Jahren ausschließt und somit auch einen Teil dieses Forums, da Spiele die angeboten werden nicht über die USK geprüft sind als ab 18 ein zu stufen sind(afaik).

Macht das Internet doch direkt ab 18, dann brauch man über sowas gar nicht zu diskutieren!

Im Ersnt, das ist doch echt lachhaft, haben die nichts anderes zu tun, mal nur nebenbei den Staatshaushalt zu sanieren?

Wir sollten uns echt mal was bei den Franzosen abschauen und bei jeder dummen Debatte auf die Straße gehen und Autos anzünden, damit die Regierung mal merkt, dass wir uns nicht alles gefallen lassen.
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Pummelie

BeitragDi, Nov 30, 2010 20:59
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Lol - mehr gibs dazu ernsthaftes nicht zu äußern Rolling Eyes

Ich werde bei mir jetzt mal ne Gallery anlegen, mit Inhalt von Spielen die ab 16 bzw. 18 sind. -Nur um denen was aus zu wischen...

Da hätt ich noch ne Frage, mein Server steht momentan in der Schweitz... blubbern die mich dann trotzdem an? (Da ich .de DNS nutze)
It's done when it's done.

skey-z

BeitragDi, Nov 30, 2010 21:18
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Einfach ne .com oder andere Adresse zulegen und dann gibt es gar keine Probleme, denn wie das mit .de Domains und Servern im Ausland ist weiß ich nicht, was da als Rechtsgrundlage dient, normalerweise eigentlich der Standort des Servers.
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Firstdeathmaker

BeitragDi, Nov 30, 2010 21:20
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Ich glaube es kommt eher darauf an, ob du ne deutsche Wohnadresse hast, als darauf, dass du ne .de Domain hast.

Zitat:
Der JMStV geht davon aus, dass Anbieter selbst einschätzen müssen, ab welcher Altersstufe ihr Angebot freizugeben ist. Dies gilt auch nach der derzeit geltenden Rechtslage. Hintergrund ist, dass jeder Anbieter für Inhalte, die er selbst aktiv „unter die Leute bringt“, verantwortlich ist. Wenn ein Anbieter also z.B. gewalthaltige Bilder frei verbreitet, dann ist er auch jugendmedienschutzrechtlich dafür verantwortlich. Dies gilt online genauso wie offline.


Also ich verstehe das so: Wenn ich einen Egoshooter programmiere, in dem man auf Menschen schiesst und Blut rumspritzt, dann ist der ab 18? Dann muss ich, auch wenn ich nur ein unkommerzieller Hobbyprogrammierer bin, Schutzmechanismen einbauen.

Aber was ist mit einem Spaceshooter? Ist das Gewalt? Ist das ab 18? oder ab 16? oder etwa schon ab 12?
Ich hab keine Ahnung wo ich das einordnen soll. Und die besagten Systeme, mit denen man seinen Content selbst klassifizieren lassen kann, gibt es leider erst 2011, also erst dann, wenn ich es schon wissen müsste.

Und diese Systeme mit denen man dann den Zugang regeln muss, wie müssen die aussehen? Reicht ein einfacher Hinweis: Zitat:
Bestätigen Sie, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind
? Oder muss es ein Ausweischecker sein?
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Starwar

BeitragDi, Nov 30, 2010 21:40
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PostIdent oder sowas.
Ich befürchte Ausweischeker reicht eher weniger, die Prüfnummern kann man sich ja quasi im Kopf berechen.
~Kein verbindlicher Rechtshinweis~
 

102030

BeitragDi, Nov 30, 2010 21:51
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Hey das ist doch der größte schwachsinn!
Wie soll das denn geprüft werden?
Wenn da steht bestätigen sie, dass sie 18 Jahre alt sind, dann würde ich es auch anklicken.
Ich bin 13 spiele keine Egoshooter, aber wenn dann ein spaceshooter ab 16 ist...

Wer ist für diesen ganzen Schwachsinn verantwortlich?
 

feider

ehemals "Decelion"

BeitragDi, Nov 30, 2010 22:03
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Bleibt mal locker.
Es steht außer Frage, dass das wiedermal ein äußerst sinnloses Unterfangen ist, das ist klar.
Aber ach so grausame negative Folgen wirds erstmal nicht haben.

FSM - Website: https://www.fsm.de/de/jmstv-2011 hat Folgendes geschrieben:
Ich möchte mein Angebot nicht kennzeichnen. Ist mein Angebot deswegen dann nicht mehr zugänglich? Besteht eine de-facto-Kennzeichnungspflicht?

Die Klassifizierung wird ausschließlich von nutzerautonomen Jugendschutzprogrammen ausgelesen, z.B. auf Computern, die Eltern für ihre Kinder sicher konfiguriert haben. Die Strenge der Filterung kann dabei von den Eltern individuell eingestellt werden. Sie können optional festlegen, dass nur gekennzeichnete Inhalte angezeigt werden.

Soweit eine Seite nicht klassifiziert ist, wird sie demnach nur unter folgenden Voraussetzungen nicht angezeigt:

* Am Computer des Endnutzers ist aktiv ein Jugendschutzprogramm eingerichtet worden. Die Entscheidung, ob ein Jugendschutzprogramm installiert wird und wie dies konfiguriert ist, obliegt allein dem Nutzer, z.B. den Eltern, die einen Computer für ihr Kind sicher gestalten wollen.
* Das Jugendschutzprogramm ist zusätzlich so konfiguriert (optional), dass nicht gekennzeichnete Seiten nicht angezeigt werden.


Das steht dazu auf der Website. Insofern: Ist sinnlos, eine Verschwendung von Steuergeldern und nervig, aber nichts, was ich als Einschränkung empfinden würde.

lg
Dece

Starwar

BeitragDi, Nov 30, 2010 22:04
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Die vom Volk gewählten Wirtschaftsvertreter.
Internetausdrucker.

Alles in allem ist das eine riesige Beschneidung der Meinungsfreiheit.
Dabei sollten doch die Eltern den Kindern Medienkompetenz lehren.

Armer Staat, arme Gesellschaft.
MFG

EDIT: Dieses "Jugendschutzprogramm" gibt es noch nicht. Außerdem ist das eigentlich eine Aufgabe der Eltern nicht von Software.
  • Zuletzt bearbeitet von Starwar am Di, Nov 30, 2010 22:06, insgesamt einmal bearbeitet

Eingeproggt

BeitragDi, Nov 30, 2010 22:04
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Nochmal ich.
Wenn man es ernst nimmt, hat FDM wohl recht. Es gilt für alle Website Betreiber mit deutscher Wohnanschrift.
Und man muss wohl auch selbst so Klassifizierungen angeben - ohne Klassifizierung ist man automatisch in der Gruppe "ab 18". Man muss auch selbst Sorge dafür tragen dass nur Personen die die Altersgrenze erreicht haben auf den inhalt zugreifen können. Die Seiten die ich bisher besucht habe die nicht jugendfrei waren regelten das immer nur mit einer Bestätigung zum anklicken die auch jeder 13-jährige anklicken kann. Rein rechtlich hat man dann das Alter überprüft und eventueller Missbrauch ist im Verantwortungsbereich des Users, nicht des Betreibers.

So würde ich das Gesetz interpretieren, wenn ich es ernst nehme.

Aber ich weiß noch immer nicht wo jetzt die Strafandrohungen sind?
Was ist wenn man es nicht tut? Nichts? Oder was ist wenn man mit einer nicht-Deutschen Adresse im Impressum auftritt, beispielsweise mit der von Verwandten im Ausland? Ist man dann auch durchgeschlüpft?

Personalausweis-Kontrollen oder was auch immer kommen meines Erachtens nicht in die Tüte - als privatanbieter darf ich doch gar nicht auf die Meldedaten zugreifen / kann es nicht. Und wenn ich es dürfte würde ich es zum Schutz meiner Besucher / User nicht tun...

mfG, Christoph.

PS: Da es im eigenen Ermessen liegt, würde ich sagen dass SpaceShooter ab 3 Jahren freigegeben sind. Fertig. Begründung: Keine explizite Gewaltdarstellung und vom herum sausen her mit NeedForSpeed vergleichbar was ab 3 Jahren freigegeben ist Razz
Gewinner des BCC 18, 33 und 65 sowie MiniBCC 9
  • Zuletzt bearbeitet von Eingeproggt am Di, Nov 30, 2010 22:08, insgesamt einmal bearbeitet

Starwar

BeitragDi, Nov 30, 2010 22:08
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Eingeproggt hat Folgendes geschrieben:
[...]
Personalausweis-Kontrollen oder was auch immer kommen meines Erachtens nicht in die Tüte - als privatanbieter darf ich doch gar nicht auf die Meldedaten zugreifen / kann es nicht. Und wenn ich es dürfte würde ich es zum Schutz meiner Besucher / User nicht tun...[...]

http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweisnummer
Das [EDIT: Was der Link beschreibt] ist eine heutige gängige Lösung.
Sicher ist was anderes Razz
MFG

EDIT Zitat:
PS: Da es im eigenen Ermessen liegt, würde ich sagen dass SpaceShooter ab 3 Jahren freigegeben sind. Fertig. Begründung: Keine explizite Gewaltdarstellung und vom herum sausen her mit NeedForSpeed vergleichbar was ab 3 Jahren freigegeben ist

Du musst dich an geltende Gesetze halten. Die sehen das anders, würde ich behaupten: http://ak-zensur.de/jmstv/
 

feider

ehemals "Decelion"

BeitragDi, Nov 30, 2010 23:12
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Hach Jungs.. (und Mädels =p)
Lest euch doch erstmal durch, was auf der Website dazu geschrieben wird, bevor hier mit Halbwissen als Grundlage mit Ironie, Sarkasmus und Polemik um sich geschmissen wird...

Tagirijus

ehemals "Tag"

BeitragDi, Nov 30, 2010 23:18
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Lord Stweccys hat Folgendes geschrieben:
Denen fällt aber auch immer wieder was neues ein *kopfschüttel*

Oftmals fällt vermutlich aber auch den vermeintlich "Betroffenen" ein nur ihren Kopf zu schütteln. So wie ich das gelesen habe, kann man, wenn man mag, seine Seite kostenfrei klassifizieren oder so ähnlich. Sollen doch gerne Leute nachher auf mich zukommen und mir sagen, ich solle meine Homepage schließen. Ob ich im Extremfall (dem Fall, dass meine Seite Jugendgefährdend sein könnte) eine Buße bekommen würde, ohne Warnung vorweg, wage ich zu bezweifeln.


Edit: Ich hätte F5 drücken sollen... auf einmal waren glech zich Posts mehr hier.

Starwar hat Folgendes geschrieben:
Armer Staat, arme Gesellschaft.

Armer Staat... wer weiß, glaube ich gar nicht so, arme Gesellschaft... ja und zwar ziemlich Geistarm, wenn du mich fragst.
Tagirijus.de

Eingeproggt

BeitragDi, Nov 30, 2010 23:22
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oke, decelion... du hast Recht... ich habs nur überflogen und mir das so zusammen gereimt.
Da ich scheinbar mit mindestens 2 Aussagen falsch gelegen habe werd ich einfach meinen Mund halten und es genießen in einem Land zu leben in dem immer mehr Menschen unter der Armutsgrenze leben müssen weil der Staat prinzipiell jeden immer mehr belastet bzw. Beihilfen kürzt um Privatbanken der Politiker zu retten aber dafür solche Diskussionen über Jugendschutz noch nicht in dem Ausmaß um sich greifen.

mfG, Christoph.
Gewinner des BCC 18, 33 und 65 sowie MiniBCC 9

Firstdeathmaker

BeitragMi, Dez 01, 2010 10:57
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@ Tag: Eine Abmahnung kann auch ganz schön teuer werden. Und die ist ja quasi die von dir angesprochene "Warnung".

Also ich kann dem Ganzen nur entnehmen, dass es bisher auch schon Pflicht ist, Inhalte ab 18 vor Minderjährigem Zugriff zu schützen. Und da nicht-klassifizierte Spiele immer automatisch ab 18 sind, ist man am A.....

Neu am Gesetz ist jetzt nur, dass auch ein normales Internetangebot ohne Downloads mit einer Altersklassifizierung versehen werden kann (FAQ des fsm).


Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, müssen alle Leute hier, die Spiele zum Download anbieten die nicht von der FSK kontrolliert wurden, ein Altersverifikationssystem benutzen. Sie müssen jedoch nicht zwangsweise ihre Website Einstufen und z.B. einen "Ab 18" Sticker draufkleben.
www.illusion-games.de
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D2006

Administrator

BeitragMi, Dez 01, 2010 12:14
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Nur Spiele, die komerziell vertrieben werden, müssen sich einer USK(!)-Prüfung unterziehen oder ihr Produkt ohne Altersfreigabe verkaufen. Bei Freewaregames im Internet interessiert das schon die ganzen Jahre, die diese Regelung gültig ist, niemanden.

Keine Panik.
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Smily

BeitragMi, Dez 01, 2010 13:18
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