Rechtliche Frage bei Cross Compiler?
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cooloBetreff: Rechtliche Frage bei Cross Compiler? |
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Hallo,
da ich im Moment einen Cross Compiler für die Plattformen: * Nintendo DS * Nintendo Game Boy Advance * Nintendo Wii * Nintendo GameCube * PSP Wie siehts aus, verstoße ich gegen das Gesetz (einer meint ich mache das wenn ich so einen COmpiler schreibe), oder bin ich legal unterwegs? Zur Technik: Der Compiler erzeugt aus BASIC einen C Quelltext, dieser wird mit dem powerpc-aebi-gcc kompiliert und in einer fertigen rom gespeichert. Wie man die Rom auf die Konsole bekommt ist dann sache vom Programmierer. ~Wichtiger Hinweis~ In diesem Thema über juristische Angelegenheiten kann und wird keine verbindliche Rechtsberatung stattfinden. Alle Antworten sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung ihrer Autoren wieder. |
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That's no bug, that's my project! "Eigenzitate sind nur was für Deppen" -Eigenzitat |
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BtbN |
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Nintendo und Sony sehen es nicht gerne, wenn man ohne ihr Teures DevKit zu kaufen Programme für ihre Konsolen schreibt. | ||
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coolo |
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Das sie es nicht gerne sehen ist mir schon klar, aber ist es verboten so einen Cross Compiler zu programmieren? | ||
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HolzchopfMeisterpacker |
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Also erstens:
~Wichtiger Hinweis~ In diesem Thema über juristische Angelegenheiten kann und wird keine verbindliche Rechtsberatung stattfinden. Alle Antworten sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung ihrer Autoren wieder. zweitens: Wenn's Sony und Nintendo (die Urheber) nicht gerne sehen, wird's wohl auch verboten sein ![]() mfG Holzchopf |
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Erledige alles Schritt um Schritt - erledige alles. - Holzchopf
CC BY ♫ BinaryBorn - Yogurt ♫ (31.10.2018) Im Kopf da knackt's und knistert's sturm - 's ist kein Gedanke, nur ein Wurm |
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coolo |
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Warum denn das? Emulatoren werden auch nicht gerne gesehen und sind legal. DS Sicherungsmodul Lader (CycloDS, M3 Real,...) sind auch nicht gerne gesehen und sind legal. | ||
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Kernle 32DLL |
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Ich denke mal es ist legal. Denn selbst bei der PS2 gibt es eine Möglichkeit Images von der Festplatte der PS2 (sofern eingebaut) zu laden. Und das wird auch von Sony geduldet. Was aber nicht geduldet wird, und daher ist es auch net möglich, ist PSX Spiele mit diesem Programm zu starten. | ||
Mein PC: "Bluelight" - Xtreme Gamer PC [Video]
Meine Projekte: Cube-Wars 2010 [Worklog] Anerkennungen: 1. Platz BCC #7 , 1. Platz BCC #22 , 3. Platz BAC #89 Ich war dabei: NRW Treff III, IV ; Frankfurter BB Treffen 2009 |
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HolzchopfMeisterpacker |
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Ach, Legal? Quelle?
Emulation von bestehenden Spielen (sprich: Kopien) ist definitiv illegal Zitat: [...]it is illegal to download and play a Nintendo ROM from the Internet.
Quelle Ergo könnte ich mir sehr gut vorstellen, dass auch das heimliche erstellen von ROMs illegal ist. |
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coolo |
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ich hab gesagt die Emulatoren sind legal, die kommerziellen Spiele damit zu spielen ist wiederum illegal. | ||
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tedy |
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Diese "Sicherungsmodule" sind nicht mehr Legal...
Seit neustem ist der Verkauf in DE verboten und wird mit bis zu 25.000 € Ordnungsgeld bestraft. Gilt auch für die Wii mit den Chips (gut das es da immer noch den guten alten Twilight Hack gibt ) Ein 4 Seiten Artikel steht in der Computer Bild spiele Gold mit der Gilde 2 drauf ( ich weiß nicht ob es die neuste ist) Der Besitz der Karte ist aber nicht verboten ![]() |
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01010100 01100101 01000100 01111001 00100000 00111010 01000100 |
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coolo |
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Ob das in Österreich auch so ist?
Außerdem hat das ja nichts mit dem Compiler zutun... Er erzeugt ja im Grunde genommen nur C Code, der Rest wird vom gcc übernommen. Das heißt: Es wird nur C Code erzeugt nicht mehr und nicht weniger. |
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Kernle 32DLL |
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Ich denke ob der Compiler legal ist hängt von der Firma ab. Sony geht da (außer bei der PS2) sehr energisch vor. Zu sehen vor allem an der PSP und PS3 (zu faul die entsprechenden Quellen rauszusuchen, aber es gibt sie).
Nintendo sieht das lockerer, schon alleine daran zu sehen das der DS keine Länderbeschränkung hat (ich kann z.b. Problemlos meine aus Amerika importierten Spielee auf dem DS spielen - was ich mit der PS2 nicht kann). Letzendlich würde ich empfehlen ohne konkrete nennung des Projektes mal bei den entsprechenden Firmen anzufragen. Denn so richtig zu klären ist die Frage wie du selber merkst nicht. Es gibt kein richtiges Kriterium nach dem man das einordnen könnte. So long, Kernle |
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coolo |
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Nur das Problem, ich weiß nicht wo ich nachfragen soll ![]() Mein Englisch ist leider schlecht... |
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DaysShadow |
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Bei Sony bzw. der PSP ist die Sache die, dass du, um Homebrew ausführen zu können, eine Custom Firmware drauf haben musst, also eine veränderte original Firmware und das verändern ist illegal.
Homebrew schreiben ist soweit ich weiß an sich nicht illegal, nur halt die Grundlage zum Ausführen... btw ich bin in Englisch eigentlich nicht schlecht... ![]() MfG DaysShadow |
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Blessed is the mind too small for doubt |
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Geeecko |
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Ok... schreibt rhuig eine Englische Email an den deutsch Support! Dazu ist er da! | ||
.... |
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DaysShadow |
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haha ok xD Naja ich habe nicht nachgeschaut, ich ging davon aus dass coolo das getan hat und es nur englischen Support gibt...was im nachhinein aber auch Quatsch ist.. ![]() |
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Blessed is the mind too small for doubt |
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Starwar |
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~Quatsch, der dich nicht weiter bringt~
Für den Müll. |
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BIG BUG |
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Naja, "Legal" ist dehnbar. Klar kannst Du einen Compiler für Was-auch-immer schreiben. Wenn Du den dann verbreiten willst wirst Du aber vermutlich mehr oder weniger gegen irgendein schwammig definiertes Software Patent verstoßen. Andererseits sind "EULA" und Lizenzsysteme zwar schön und gut, aber deswegen sind diese noch lange kein Gesetz und ein Bruch dieser keine Straftat(Wenn nicht anders gegen geltendes Recht verstoßen wird).
Ich denke nicht, dass man Dich wegen Erstellen und Verbreitens eines selbsterstellten Compilers(wenn Du keine bestehenden Routinen verwendest und somit nicht gegen das Urheberrecht verstößt) zu irgendwelchen Straf- oder Schadensersatzzahlungen verurteilen kann. Wenn Du dann natürlich irgendwem ein Dorn im Auge bist, kann es natürlich zu einer Unterlassungsklage kommen(vermutlich wirst Du aber vorher direkt aufgefordert das zu unterlassen). Ob diese gerechtfertigt ist oder nicht ist natürlich dann wiederum fraglich, aber mit einem milliardenschweren Konzern möchte man sich vor Gericht auch nicht unbedingt anlegen. Ein Verstoß gegen eine Unterlassungsklage könnte dann natürlich strafrechtlich geahndet werden. |
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B3D-Exporter für Cinema4D!(V1.4)
MD2-Exporter für Cinema4D!(final) |
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BladeRunnerModerator |
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Das Erstellen des Compilers als solches ist nicht illegal möchte ich meinen. Das Nutzen desselben kann jedoch gegen die EULA verstossen, aber auch das ist mal per se noch nicht illegal, kann jedoch zum Verlust des Nutzungsrechtes führen. Rechtlich ist das eine derbe Grauzone - die Großen am Markt möchten sich den Markt sichern und verbieten daher dem Endkunden einiges an Nutzung. Die vor einem europäischen Gericht durchzusetzen sollte ihnen jedoch schwerfallen - immerhin hast Du ihre Konsole für teuer Geld gekauft, und wenn Du willst kannst Du sie auch als Aquarium benutzen und Wasser reinkippen.
Anders sieht es aus wenn Du Software kopierst oder Roms aus dem Netz lädst und in einem Emu spielst bzw. per gepatchter Firmware auf deiner Konsole zockst- das ist und bleibt das Nutzen einer Raubkopie und ist als solches strafbar (es sei denn Du besitzt die Originalsoftware, denn das Nutzen einer Sicherungskopie bleibt Dir immer noch überlassen.) Im Zweifelsfalle ist es halt so: wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn Du das Zeug ausschliesslich für Dich benutzt juckt es niemand. Also schreib deinen Crosscompiler (er muss ja auch erst mal fertig werden ![]() |
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Zu Diensten, Bürger.
Intel T2300, 2.5GB DDR 533, Mobility Radeon X1600 Win XP Home SP3 Intel T8400, 4GB DDR3, Nvidia GF9700M GTS Win 7/64 B3D BMax MaxGUI Stolzer Gewinner des BAC#48, #52 & #92 |
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BtbN |
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Die jungs von DevKitPro für Wii, GC und NDS hat ja auch noch keiner daran gehindert, das zu tun, was sie tun. | ||
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coolo |
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Danke für die antworten, hat mich erleichtert. Da ich ja auch so gedacht habe.
BladeRunner: Vom benutzen/downloaden der roms hat keiner geredet, das ist ohne Frage verboten... |
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