kleine Fragen zu Rechtlichen dingen
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Eingeproggt |
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PSY hat Folgendes geschrieben: Der Arbeitgeber darf meines Wissens nur verweigern, wenn das Gewerbe im Konflikt mit den betrieblichen Interessen steht. Und (soweit ich mich erinner) muss es im Arbeitsvertrag erwähnt sein...bin aber nicht mehr ganz sicher.
Es muss nicht im Vertrag stehen, das gilt immer. Und mit den Interessen hast du Recht. Es ist spartenabhängig. Zu beachten ist, dass die meisten Arbeitgeber auch eine sog. "Konkurrenzklausel" in den Vertrag schmeißen, was heißt, dass man selbst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (wie auch immer) noch immer kein Gewerbe in dieser Sparte betreiben darf. Was genau unter "diese Sparte" fällt ist eine ziemlich brisante Streitfrage... mfG, Christoph. |
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Gewinner des BCC 18, 33 und 65 sowie MiniBCC 9 |
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D2006Administrator |
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Apprauuuu hat Folgendes geschrieben: Was macht man denn, wenn man keine Gewerbeschein hat und man verdient doch mehr als 1000€?
Den Gewinn ordnungsgemäß versteuern. Dummerweise halbiert er sich dann annähernd, weshalb so viele halt darauf bedacht sind, dies zu vermeiden. ![]() |
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PSY |
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D2006 hat Folgendes geschrieben: Den Gewinn ordnungsgemäß versteuern. Dummerweise halbiert er sich dann annähernd hehe, jo ![]() ok, danke für die infos leute! |
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