Rechtslage für Codes im Codearchiv
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D2006AdministratorBetreff: Rechtslage für Codes im Codearchiv |
Di, Apr 11, 2006 12:20 Antworten mit Zitat |
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Hallo liebe Community-Mitglieder,
im Zuge der Beseitigungen einiger Ungereimtheiten in Bezug auf die Erlaubnis der Verwendung von Codes aus Codearchiven, wollen wir die Rechtslage für alle Codes in den Archiven des BlitzForums standardisieren. Seit dem 1. April 2006 gelten alle Einträge in den drei Codearchiven (BB Codearchiv, BM-Codearchiv und DLLs & Userlibs) des BlitzForums als Public-Domain. Dies hat zur Folge, dass die Quellcodes (und eventuell mitgelieferte, benötigte Dateien*) gemeinfrei sind, d.h. dass das Urheberrecht zwar noch beim Autor verbleibt, er aber die Weiterbenutzung, Weiterverbreitung und die Manipulation kostenfrei genehmigt. Dies schliesst auch den Zwang zu eventuell geforderten Creditseinträgen aus. * Hinweis: Eventuell beigelegte Dateien müssen auch vom Ersteller zu Public Domain erklärt worden sein! Es bleibt zu vermerken, dass nur noch "Public Domain" Quellcodes im Archiv geduldet werden. Eventuelle schriftliche Zusätze, die eine andere Lizensierung angeben, sind unzulässig. Jeder Benutzer erklärt sich mit dem Eintragen eines Threads damit automatisch einverstanden. Da dieser Thread eine Ankündigung ist, wird davon ausgegangen, dass jeder User informiert ist. Mit freundlichen Grüßen D2006 Im Namen der Forenadministration |
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