USK bei Freeware

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blitzuser34

Betreff: USK bei Freeware

BeitragFr, Feb 13, 2009 22:04
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Hi,

wie sieht es eigentlich bezüglich Jugendschutzgesetz und Freewaregames aus? Kann ich theoretisch ein Spiel veröffentlichen, ohne es bei der USK prüfen zu lassen(1000€ für die Prüfung ist mir zu viel), und ohne es nur ab 18 zum Download anzubieten?

Zur Info: es soll nur ein Flugsimulator werden!

Google hat nichts sinnvolles bezüglich Freeware geliefert.

Blitzuser34

WüstLing

BeitragFr, Feb 13, 2009 22:07
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Wieso sollte ein Flugsimulator ab 18 sein?

blitzuser34

BeitragFr, Feb 13, 2009 22:12
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Zitat:
Was passiert denn, wenn ein Spiel nicht bei der USK eingereicht wird? Darf dieses dann trotzdem, ohne USK-Siegel verkauft werden z.B. über das Internet?

Ja, nur an Erwachsene. Der Versand muß mit einem Post-Ident-Verfahren verbunden sein. Der Titel könnte durch die Bundeseinrichtung BPJM indiziert werden, wenn bei ihr ein Antrag gestellt wird.


^^ Zitat von: http://www.developia.de/develo...?cid=16901

Zitat:
Freeware-Games dürften ohne USK-Siegel nur mit Ausweis-Kontrolle und Altersvergleich runtergeladen werden.


^^ Zitat von: http://www.developia.de/develo...?cid=16901

Ich wollte halt nachfragen wie es bei Freeware Spielen wirklich aussieht.

Thorsten

BeitragFr, Feb 13, 2009 22:22
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Wer sollte schon so einen Antrag stellen?
Und immer noch, keine staatliche Einrichtung wird dein Spiel einfach indizieren bevor es angeschaut wurde.
Wenn es also keine gewalttätigen Inhalte aufweist, hast du auch nichts zu befürchten!

ozzi789

BeitragFr, Feb 13, 2009 22:39
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Falls du auf Nummer sicher gehen willst, könntest du ja auf deiner Download Website eine Altersanfrage machen, da kann man einfach "Cheaten" aber du bist für deinen Teil abgesichert

(übernehme keine Verantwortung doch ich denke das sollte so kein Problem sein Wink )
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Xeres

Moderator

BeitragFr, Feb 13, 2009 22:45
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http://de.wikipedia.org/wiki/U...tkontrolle
Wikipedia hat Folgendes geschrieben:
[...] Von den Einschränkungen gänzlich ausgeschlossen sind Spiele zu Informations-, Illustrations- oder Lehrzwecken, die als Info- oder Lehrprogramm gekennzeichnet sind, sofern sie „offensichtlich nicht die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen“
Ein Flugsimulator wird doch in diesen bereich fallen...
...Es findet keine Rechtsberatung statt, alle Meinungen spiegeln nur das Unwissen der Autoren wieder...

Edit:
Wikipedia hat Folgendes geschrieben:
Die USK überprüft nur Spiele, welche auf physikalischen Datenträgern gespeichert werden. Werden Spiele online, kostenlos oder gegen Gebühr als Download vertrieben, so gelten die Bestimmungen des Jugend-Medienschutz-Staatsvertrag. Für Vertrieb über das Internet und gleichzeitigen Verkauf als Datenträger (zum Beispiel Steam) resultieren hieraus verschiedene unbeantwortete Rechtsfragen.[9]
Win10 Prof.(x64)/Ubuntu 16.04|CPU 4x3Ghz (Intel i5-4590S)|RAM 8 GB|GeForce GTX 960
Wie man Fragen richtig stellt || "Es geht nicht" || Video-Tutorial: Sinus & Cosinus
T
HERE IS NO FAIR. THERE IS NO JUSTICE. THERE IS JUST ME. (Death, Discworld)
  • Zuletzt bearbeitet von Xeres am Sa, Feb 14, 2009 11:26, insgesamt einmal bearbeitet

ZaP

BeitragFr, Feb 13, 2009 23:02
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Lad dein Spiel halt auf einen anderen Server, wir sind hier immerhin in einem internationalen Netzwerk, da greifen nationale Regulierungen nicht überall Wink
Ich glaube nicht, dass irgendein kleines Spiel (nichts gegen die Qualität deines Projektes) sich um sowas Gedanken machen braucht.
Starfare: Worklog, Website (download)

blitzuser34

Betreff: Reicht AGB aus?

BeitragSa, Feb 14, 2009 11:08
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Edit: @Xeres: Thx.
 

René Meyer

BeitragSa, Feb 14, 2009 23:49
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Die USK-Pflicht besteht nur bei Spielen, die auf einem Datenträger verbreitet werden (CD, DVD). Bei Downloads ist keine USK-Prüfung nötig.
www.blitzbasic.de | Das Buch zu Blitz Basic: www.schreibfabrik.de/txt/bbb

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