CD im Laufwerk explodiert
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SmilyBetreff: CD im Laufwerk explodiert |
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Moin,
Mir ist im Laufwerk grad ne CD explodiert (CD ist neu, erst gestern geliefert - Laufwerk müsste schon um die zwei Jahre auf dem Buckel haben). Hätte nie gedacht, dass mir das Passieren kann. Dazu zwei Fragen: ist es sinnvoll, zu versuchen das Laufwerk aufzuschrauben und die Splitter rauszuholen, oder sollte ich mir lieber gleich ein neues Laufwerk kaufen? Und Ist das sowas wie "höhere Gewalt", oder kann ich beim Händler Ersatz für die CD anfordern? Grüße, Micha ~Wichtiger Hinweis~ In diesem Thema über juristische Angelegenheiten kann und wird keine verbindliche Rechtsberatung stattfinden. Alle Antworten sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung ihrer Autoren wieder. |
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Lesestoff:
gegen Softwarepatente | Netzzensur | brain.exe | Unabhängigkeitserklärung des Internets "Wir müssen die Rechte der Andersdenkenden selbst dann beachten, wenn sie Idioten oder schädlich sind. Wir müssen aufpassen. Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit --- Keine Zensur!" stummi.org |
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Hubsi |
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Theoretisch kannst Du die CD sowie das Laufwerk vom Händler der CD ersetzt bekommen. Der reklamiert das dann beim seinem CD-Händler und die wiederrum sind in aller Regel gegen Schadensersatzansprüche versichert. Ich weiß nur nicht wie es mit der Beweispflicht aussieht. Sprich, es könnte sich einer der Herrschaften versuchen rauszureden, Du hättest die CD vorher schon an- oder zerbrochen. Bin da aber wei gesagt nicht auf dem laufenden wer da seine Aussage belegen muß. | ||
Den ganzen Doag im Bett umanandflagga und iaz daherkema und meine Hendl`n fressn... |
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Eingeproggt |
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Die ersten 6 Monate nach Kaufdatum gilt ja die "Gewährleistung", da muss der Verkäufer die Ware ohne zu Murren ersetzen. Rausreden kann er sich dann erst nach den 6 Monaten (bis zu 2 Jahren, "Garantie") wo dann die "Beweislastumkehr" in Kraft tritt. Dann musst du beweisen dass der Schaden an der Ware schon beim Kauf vorlag - was in den meisten Fällen unmöglich ist und weshalb man Ersatz nach den 6 Monaten nur bei großzügigen Händlern bekommt (btw: genau deshalb finde ich die "2-Jahres-Garantie" n Witz ![]() Aber in deinem Fall würde ich sagen is klar dass die CD ersetzt wird - wie es mit den Folgeschäden - hier dem Laufwerk aussieht weiß ich nicht. mfG, Christoph. |
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Gewinner des BCC 18, 33 und 65 sowie MiniBCC 9 |
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ZaP |
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Ich hatte das Problem auch mal, und hab die Splitter selbst aus dem Laufwerk entfernt, es hat danach auch noch wunderbar weiter funktioniert, und tut das immer noch. Die CD hatte ich vorher schon kopiert, daher war es kein großer Verlust :> | ||
Starfare: Worklog, Website (download) |
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Pummelie |
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Solange der Laser kein Ding weg bekommen hat, müsste das Laufwerk noch wunderbar gehen, ich hatte leider mal das pech, das durch einen Splitter die Schuplade geklemmt hat, da ließ sich nix mehr machen. | ||
It's done when it's done. |
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skey-z |
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Eingeproggt hat Folgendes geschrieben: Die ersten 6 Monate nach Kaufdatum gilt ja die "Gewährleistung", da muss der Verkäufer die Ware ohne zu Murren ersetzen. Rausreden kann er sich dann erst nach den 6 Monaten (bis zu 2 Jahren, "Garantie") wo dann die "Beweislastumkehr" in Kraft tritt. Dann musst du beweisen dass der Schaden an der Ware schon beim Kauf vorlag - was in den meisten Fällen unmöglich ist und weshalb man Ersatz nach den 6 Monaten nur bei großzügigen Händlern bekommt (btw: genau deshalb finde ich die "2-Jahres-Garantie" n Witz
![]() [...] mfG, Christoph. Das ist sio aber nicht richtig, die Gewährleistung hat der Gesetzgeber mit 2 Jahren Festgelegt, es wird im Sprachgebrauch allerdings oft von Garantie gesprochen, diese ist aber eine Sonderleistung des Herstellers über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Mit den 6 Monaten hast du in so weit recht, dass der Verkäufer/Hersteller dir nachweisen muss, dass der Defekt oder was auch immer, von dir Herbeigeführt wurde, danach musst du beweisen, dass ein Material- oder Produktionsmangel schon beim Kauf des Produktes vorgelegen hat. [Edit]Außerdem muss er die Ware nicht ohne zu murren austauschen, er hat das Recht, dass er zwei mal nachbessern darf, was bei einer zu Staub zerfallenen CD wohl eher Schwierig ist. Sollte danach das Produkt immer noch nicht in Ordnung sein, kannst du vom Kaufvertrag zurück treten. |
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Awards:
Coffee's Monatswettbewerb Feb. 08: 1. Platz BAC#57: 2. Platz |
#ReaperNewsposter |
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Also es kommt drauf an, ob es dir 30~40€ Wert ist, ein bisschen zu "basteln" ![]() Das Aufschrauben von den Laufwerken ist kein großes Ding. Man sollte recht leicht die gesamte obere und seitliche Abdeckung (ist ja idR. nur ein Blech) abschrauben können, dann solltest du an alles einfach genug ran kommen, um die Splitter raus zu holen. Wenn es die Disk nicht in tausende Einzelteile zerlegt hat, sollte das kein großes Problem sein. Schauen, ob die Linse des Lasers was abgekommen hat (kratzer), sollte aber nicht, die liegen meisten etwas vertieft. Aber bitte nur testen, wenn das Gehäuse drauf ist, oder wenigstens eine Disk drinnen liegt. ![]() PS: Verdammt, habe den Text vor 3h geschrieben, nur vergessen abzusenden, war aufeinmal am spielen, lol... |
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AMD Athlon 64 3500+, ATI AX800 Pro/TD, 2048 MB DRR 400 von Infineon, ♥RIP♥ (2005 - Juli 2015 -> sic!)
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