GUIs fallen nun ins Copyright

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Xaymar

ehemals "Cgamer"

Betreff: GUIs fallen nun ins Copyright

BeitragDi, Jan 11, 2011 12:48
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http://www.zdnet.co.uk/blogs/s...-10021438/ (gesehen auf: http://blog.fefe.de/ )
Was heißt das nun für die Programmierer die eine GUI haben die anderen ähnelt? Würde das denen nun erlauben beliebig prorammierer abzumahnen weil diese eine ähnliche GUI verwenden?
(Falls ichs falsch verstehe, ich bin nicht so gut im Rechtskram)


~Wichtiger Hinweis~
In diesem Thema über juristische Angelegenheiten kann und wird keine verbindliche Rechtsberatung stattfinden.
Alle Antworten sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung ihrer Autoren wieder.

Eingeproggt

BeitragDi, Jan 11, 2011 13:11
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Äh... in meinem Verständnis hatte schon immer jeder Autor das Urheberrecht auf das was er erschaffen hat.
Dass das für GUIs gilt soll neu sein? Ich nahm eigentlich an, das wäre implizit schon immer so gewesen.
Gibt auch Autoren die schon früher darauf bestanden haben, zB die Entwickler des Medien-Format-Converters "SUPER".

EDIT: Wie das mit dem Abmahnen von "ähnlichen" Werken ist, ist nie so wirklich genau gesagt. Man denke an ähnliche Graphiken, ähnliche Layouts, ähnliche Texte etc. Da wird man wohl bei ner GUI auch nie auf eine exakte Definition kommen. Je nachdem was sich der Anwalt halt einbildet und wie der Richter aufgelegt ist - im Ernstfall... im Normalfall würd ich mir ohnehin keine Sorgen machen.

mfG, Christoph.
Gewinner des BCC 18, 33 und 65 sowie MiniBCC 9

Holzchopf

Meisterpacker

BeitragDi, Jan 11, 2011 13:37
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Es geht um's Copyright, also wäre ähneln kein ausreichendes Argument für irgendwelche Abmahnungen. Das Copyright ähnelt dem Urheberrecht sehr stark, gesteht die Rechte jedoch einer Institution (z.B: Microsoft als Firma) zu.

Zitat:
Im Copyright des angloamerikanischen Rechtssystems werden im Gegensatz zum kontinentaleuropäischen Urheberrecht die Entscheidungs- und Verwertungsrechte über ein Werk oft nicht dem Urheber (bspw. dem Künstler) zugestanden, sondern den wirtschaftlichen Rechteverwertern, zum Beispiel dem Verlag.


Das Urheberrecht ist prinzipiell einfach nur eine juristische Grundlage, damit sich Urheber von gewissen Sachen - also Schriften, Musikstücke, Bilder (wenn ich mich nicht irre auch Software) und eben neuerdings auch grafische Benutzeroberflächen - vor deren unrechtmässiger Kopie schützen können.
Zitat:
Würde das denen nun erlauben beliebig prorammierer abzumahnen weil diese eine ähnliche GUI verwenden?
Ersetze eine ähnliche durch eine Kopie der oder durch zuviel kopierte Teile der. Darüber hinaus muss ein Werk noch eine gewisse schöpferische Höhe aufweisen, damit der Urheber tatsächlich irgendwelche Ansprüche geltend machen kann. Irrtum natürlich vorbehalten. Nichts desto trotz müsste man sich sehr viel mehr als die Inspiration bei einer fremden GUI holen, damit irgendwelche rechtsgeltende Abmahnungen verteilt werden können.

Also ich persönlich sehe diesen Entscheid (*hust* im Gegensatz zu Software-Patenten *hust*) als etwas gutes: Eine GUI als Ganzes (man bedenke, dass der Begriff grafische Benutzeroberfläche ziemlich viel umfasst) ist schnell erstellt. Niemand möchte diese einfach so ungefragt von jemand anderem komplett kopiert sehen. Jetzt könnte man im Extremfall auch mehr dagegen tun als ein "Bitte höre doch auf mein Werk als deines auszugeben, obwohl dir die Justiz das nicht verbietet." Wink
Erledige alles Schritt um Schritt - erledige alles. - Holzchopf
CC BYBinaryBorn - Yogurt ♫ (31.10.2018)
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