Computerbetrug !!!

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Roggi

BeitragFr, Jul 13, 2007 21:47
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Hallo,

soweit ich weiß, musst du diese Seiten bezahlen solange sie Sittenwidrig sind. Denn wenn die Abo-Preise nicht Sittenwidrig sind, werden die Klagen von ihnen auch nicht verfolgt und die Klagen werden eingestellt. Aber sobald der Preis noch "relativ" gering ist wirst du, falls sie dich verklagen, es wohl bezahlen müssen. Ich kenne mich aber nich so genau aus ab wann die Sittenwidrigkeit gilt. Aber andererseits: Meiner Schwester passierte das auch vor einigen Monaten da ging es um 148€ und wir haben ihnen nicht geantwortet da diese noch 5 andere seiten betreiben und diese antworten auch nicht auf e-mails, also haben wir dies unterlassen. Und seitdem kam kein Mahnbescheid mehr.

MfG Tom

D2006

Administrator

BeitragFr, Jul 13, 2007 21:51
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Du musst nicht zahlen.

Du bist unter 18 und somit wäre der Vertrag zwischen dir und den Anbietern der Seite nur gültig geworden, wenn deine Eltern bei Vertragsabschließung zugestimmt hätten.

(Du hast zwar nicht gesagt wie alt du bist, aber du benimmst dich wie unter 14, keinesfalls aber wie über 18, sodass ich mal davon ausgehe, dass du noch keine 18 bist.)
Intel Core i5 2500 | 16 GB DDR3 RAM dualchannel | ATI Radeon HD6870 (1024 MB RAM) | Windows 7 Home Premium
Intel Core 2 Duo 2.4 GHz | 2 GB DDR3 RAM dualchannel | Nvidia GeForce 9400M (256 MB shared RAM) | Mac OS X Snow Leopard
Intel Pentium Dual-Core 2.4 GHz | 3 GB DDR2 RAM dualchannel | ATI Radeon HD3850 (1024 MB RAM) | Windows 7 Home Premium
Chaos Interactive :: GoBang :: BB-Poker :: ChaosBreaker :: Hexagon :: ChaosRacer 2
 

René Meyer

BeitragFr, Jul 13, 2007 22:31
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Das ist arglistige Täuschung. Es ist daher kein wirksamer Vertrag zustandegekommen. Du mußt nicht zahlen. Die Verbraucherzentralen bieten Musterschreiben an.

http://de.wikipedia.org/wiki/A...%A4uschung
http://www.verbraucherzentrale...3722A.html
http://www.verbraucherzentrale...icleid=538
http://www.heise.de/newsticker...dung/85798
www.blitzbasic.de | Das Buch zu Blitz Basic: www.schreibfabrik.de/txt/bbb

Abrexxes

BeitragFr, Jul 13, 2007 22:36
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RM weis alles!
  • Zuletzt bearbeitet von Abrexxes am Fr, Jul 13, 2007 23:10, insgesamt einmal bearbeitet
 

René Meyer

BeitragFr, Jul 13, 2007 22:56
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Das ist Deine Meinung. Die Rechtslage ist anders. Sei froh darüber.

Sonst würdest Du eines Tages eine Cola kaufen, auf deren Etikett steht: "Mit dem Kauf dieser Flasche schließen Sie ein Klingelton-Abo über 100 Euro im Jahr ab." Und dann käme jemand wie Du und würde sagen: "Tja, warum hast Du nicht das Kleingedruckte gelesen."

Vor solchen Trickserien schützen Rechtsnormen wie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Und das schützt auch davor, daß man auf einer Website ausgetrickst wird, indem wesentliche Vertragsbestandteile versteckt werden.

Noch mal: Sei froh darüber.
www.blitzbasic.de | Das Buch zu Blitz Basic: www.schreibfabrik.de/txt/bbb

Abrexxes

BeitragFr, Jul 13, 2007 23:01
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Alle wissen alles!
  • Zuletzt bearbeitet von Abrexxes am Fr, Jul 13, 2007 23:11, insgesamt einmal bearbeitet

StepTiger

BeitragFr, Jul 13, 2007 23:02
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Eltern haften nicht für ihre Kinder.
Dies ist übrigens gesondert über Taschengeld- und Vertragsrecht geregelt.

Stilles Einverständnis und nachträgliches Widerrufsrecht dürften da Begriffe sein.

Der Missbrauch der Dienste beläuft sich bei u18 auf die Unerfahrenheit, man könnte sich also auf §138 BGB Absatz 2 berufen.
Ebenfalls gilt hier die beschränkte Geschäftsfähigkeit (§106 BGB)
Der Bezug auf den Taschengeldparagraph (§110 BGB) wäre auch hier nicht gültig, da angespartes Geld in die Obhut des rechtlichen Betreuers übergeht. Oder hast du 99€ Taschengeld? ^^

Ich bin kein Anwalt, übernehme für nichts die Garantie, es ist lediglich meine persönliche Meinung und ein Hinweis auf die dazu evtl. geltenden Paragraphen.
Noch gestern standen wir am Abgrund, doch heute sind wir schon einen Schritt weiter.
Computer:
AMD Sempron 3000+; ATI Radeon 9800 Pro; 512 MB DDR RAM 400Mhz; Asus E7N8X-E Deluxe; Samsung 200GB HD 5.4ns acces t
Gewinner: BP Code Compo #2
Π=3.141592653589793238...<--- und das aus dem kopf Laughing
Seit der Earthlings-Diskussion überzeugter Fleisch(fr)esser.

Abrexxes

BeitragFr, Jul 13, 2007 23:04
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Macht doch was Ihr wollt

cu

stfighter01

BeitragFr, Jul 13, 2007 23:18
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Ich hoffe das man solche dienste nicht zu bezahlen braucht.
Meiner meinung ist der anbieter selber schuld wenn er die ware vor erhalt der zahlung liefert.
es ist doch bitte wirklich nicht schwer alle öffenlichern informationen von einem user im internet zu erhalten.
ist das dann ein freibrief ihm alles verkaufen zu können?
Denken hilft!
 

ke^kx

BeitragFr, Jul 13, 2007 23:19
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Ich hab so langsam das Gefühl, dass Abrexxes der Laden gehört Wink

Jiriki
http://i3u8.blogspot.com
Asus Striker II
Intel Core2Quad Q9300 @ 2,5 GHz (aber nur zwei Kerne aktiv aufgrund der Instabilität -.-)
Geforce 9800 GTX
2GB RAM

Arrangemonk

BeitragSa, Jul 14, 2007 3:07
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die nasen mit dem olav tank als anwalt haben mit ab der ersten mail gedrohr, die wie auch sonst 2 wochen nach der anmeldung erst kam, also nach ablaufen der frist, die sie einem enreumten, ich hatte enorm schiss hab in den verbrauchsschützerforen gelesen, ich sollte alles was ich bekomme abhefte, aber ignorieren, hab ich gemacht, und nach 3 monaten haben sie aufgegeben und nix mit anklage

eine anklage machen die nicht, da ihr forwurf nicht haltbar ist, und sie somit verlieren würden.
ein verlieren irgendeines prozessen können sie sich nicht leisten, da ihr versagen öffentlich werden würde und sie somit einpacken könnten.

daher ignorieren, und durchhalten, das löst sich von allein^^
ingeneur

Randall Flagg

BeitragSa, Jul 14, 2007 8:36
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außerdem würde sich ein Prozess finanziell nicht lohnen (für die)
Meine Parodien & Geschichten

Skabus

BeitragSa, Jul 14, 2007 10:14
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Hab ich auch mal gehabt.Ist schon drei Jahre her oder so.

Ich hatte mich bei www.p2pheute.com unwissentlich angemeldet und hab auch die AGB`s einfach nicht durchgelesen.Als dann n Rechnung über 70 € kam bin ich aus allen Wolken gefallen Wink

Bei der Verbraucherzentrale hat man mir dann zwei Dinge gesagt:

1.)Wer noch nicht volljährig ist kann keine verpflichtenden Verträge abschließen

2.)Wird der Abschluss eines Vertrages rechtlich nur dan als bindend angesehen wenn beide Vertragspartner willentlich und wissentlich ihre
Zustimmung gegeben haben.Nur weil man aus versehen mal nen AGB-Haken angeklickt hat ist das nicht Gleichzusetzen mit einer Willentserklärung oder einer Unterschrift.

Die Maschen der Industrie und dem Gewerbe sind numal so dreist.Wenn gleich mit dem Anwalt gedroht wird sind viele Leute gleich sehr eingeschüchtert.Die Androhung gilt, selbst im Falle einer leeren Drohung, nicht als rechtswidrig.Daher kann jedes Unternehmen mit Anwälten,Gerichten oder Sanktionen drohen selbst wenn sie nicht mal die Absicht haben ein Verfahren einzuleiten.

Also am besten zur Verbraucherzentrale gehen, denen schildern das man
keine Kenntniss über einen Vertrag erlangt hat, das man noch minderjährig ist und das man nicht bereit ist zu zahlen.Bei mir hats geklappt Smile

MfG Ska
"In einer so verrückten Welt, kann man um in ihr zu überleben nur eines tun, nämlich eben jenes werden: Ein Verrückter!" -Selbstzitat

aktuelles Projekt: Aves Certim - Der Galgen ist nicht weit!
Ein SNES-RPG mit Handels- und Wirtschaftselemente.
Infos?Hier: http://www.blitzforum.de/worklogs/234/
Besucht meine Seite:
www.seelenfriedhof.de.vu

TheShadow

Moderator

BeitragSa, Jul 14, 2007 11:35
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Jemanden den ich kenne ist auf einer ähnlichen Seite sowas auch passiert... Und zwar konnte da man gratis was 7 tage testen - leider 2 tage zu spät "abgemeldet" und es wurde 100 euro (Jahresgebühr) abgebucht. Ich habe geraten nie auf solchen Seiten Kontodaten anzugeben - und besser noch gleich konto zu wechseln (die bank wollte es aber nur bei mehrmaligen vorgehen machen)...

Das Geld wurde zurückgebucht. Und es ist nie wieder was geschehen...

In ähnlichen Fällen (von dieser einen Seite) bakamen die Leute eine Mahnung vom Anwalt - mit zusätzlichen Gebühren... ABER! Die Schreiben hatten viele Fehler und keine Unterschrift - darum ungültig. Ich hab nachgeforscht und die Domain gehörte tatsächlich diesem Anwalt - wärend im Impressum ein anderer Schweizer angegeben war... War ganz klar Betrug... einfach ignorieren... (nicht mal antworten)...
AMD64 3500+ | GeForce6600GT 128MB | 1GB DDR | WinXPsp2

Smily

BeitragSa, Jul 14, 2007 11:45
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Vlt sollte man sich einfach mal von einem Anwalt beraten lassen?

Ich bin vor einiger zeit auf den Hoster "www.revido.de" reingefallen.
Der zieht folgende Masche ab: Bei jeder kleinigkeit (und sei es ein Foto in einem ordner, bei dem du nicht nachweisen kannst dass es von dir ist) mahnt er seine user ab, sperrt den account und verlangt hohe summen für das entsperren. (Das wird immer ein kleines bisschen mehr. Die "Aufwandsentschädigung" für das Sperren des Accounts dürfte mittlerweile die 300€-grenze überschritten haben)

Aber mal was zum Lebenstest:
Wieso meldest du dich eigentlich auf solchen Seiten an? Glaubst du wirklich an das, was die Sagen bzw willst du wirklich wissen, wann du stirbst? oO
Lesestoff:
gegen Softwarepatente | Netzzensur | brain.exe | Unabhängigkeitserklärung des Internets

"Wir müssen die Rechte der Andersdenkenden selbst dann beachten, wenn sie Idioten oder schädlich sind. Wir müssen aufpassen. Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit --- Keine Zensur!"
stummi.org

panda

BeitragSa, Jul 14, 2007 11:54
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Randall Flagg hat Folgendes geschrieben:
außerdem würde sich ein Prozess finanziell nicht lohnen (für die)


Nicht lohnen? Die sind in Dubai, weißst du was Dubai ist?? Und guck wieviele sich da angemeltet haben.

Abrexxes

BeitragSa, Jul 14, 2007 11:59
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Man kann nun mal nicht von einer Seite auf alle anderen schliessen und muss jede einzeln sehen. Wenn auch nur 1% der Aussagen hier stimmen würden, würde der gesamte Handel im www zusammenbrechen weil nahezu alles zu diskutieren wäre, von der Schriftfarbe des Preises bis zur Diskussion ob die AGBs ein Button sein muss.

Es gibt nun mal klare eindeutige Regeln und die werden nicht von Verbraucherzentralen gemacht. Und wer sich mal die Mühe macht die ganzen Links hier durchzulesen wird sehen das keines dieser Urteil auf diese Seite hier zutrifft.

Es gab weder versteckte Hinweise, noch Gratis oder Umsonst Angebote oder fehlerhafte AGBs. Jede dieser Seiten einfach als "Ja bei Heise usw stand aber" abzutun ist fahrlässig. Ich stand bereits mit so einem Fall vor einem Anwalt und musste zahlen weil "VON MEINEM RECHNER AUS" ein Vertrag abgeschlossen wurde. Ob ich das auch war (nein) spielte keine Rolle da ich für meinen Anschluss (Vertrag Telekom) verantwortlich war.

Wenn hier nichts passiert hat er Glück gehabt. Wenn sich die Firma aber auf einen Abschluss behauptet kann es Ernst werden für den Inhaber des Inet Anschlusses. Alle hier aufgeführten Links treffen nun mal nicht auf Aufbau und AGB "DIESES" Angebots zu. Jemandem zu raten einfach "nichts" zu machen ist grob fahrlässig. Wer also schon mal vor Gericht war (oder zumindest bei einem Anwalt) und andere Erfahrungen mit GENAU DIESER SACHLAGE hier gemacht hat der möge wiedersprechen. Alle anderen schnell zurück in Ihre Märchenwelt oder auf die Seiten die "wirklich" gegen die Links oben verstossen, also KEINEN Preis nennen, mit KOSTENLOS werben und Ihn Ihren AGBs eine VERTRAGSUMWANDLUNG noch PROBEZEIT machen. Keiner dieser 3 Fälle ist hier gegeben.

cu

Skabus

BeitragSa, Jul 14, 2007 13:25
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Ich hab mir mal die AGB´s von www.lebenscheck.com durchgelesen!
Hier hab ich einen kleinen Auszug daraus der mich stutzig machte(und, ganz neben bei, genau der selbe Absatz war welchen ich zu lesen bekommen habe Rolling Eyes ):

Zitat:

2.1 Durch die Absendung des von lebenscheck.com auf der Internetseite www.lebenscheck.com bereitgestellten Registrierungsformulars gibt der Nutzende ein Angebot zu einem gebührenpflichtigen Vertragsabschluss mit lebenscheck. . Nimmt lebenscheck.com dieses Vertragsangebot des Nutzenden an, indem sie dem Nutzenden eine Registrierungsbestätigung per E-Mail übermittelt, ist der Vertrag zustande gekommen.


Darf man das wirklich SO machen?Soweit ich mich erkundigt habe(und Verzeihung ich bin kein Jurastudent) darf ein Vertrag nur durch beiseitiges Einverständniss und bei Unterschrift beider Vertragspartner zustandenkommen.

Es gilt ja eigentlich Formfreiheit aber kann ein Unternehmen welches SOLCHE AGB´s aufgenommen hat wirklich vor Gericht sich auf diese
Art von Abschluss stützen?

Das scheint mir doch recht dünneisig...aber daher die Frage an die die da mehr Ahnung haben: Ist das wirklich rechtens?

MfG Ska
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PostaRikkin

BeitragSa, Jul 14, 2007 13:43
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Abrexxes hat Folgendes geschrieben:
Man kann nun mal nicht von einer Seite auf alle anderen schliessen und muss jede einzeln sehen. Wenn auch nur 1% der Aussagen hier stimmen würden, würde der gesamte Handel im www zusammenbrechen weil nahezu alles zu diskutieren wäre, von der Schriftfarbe des Preises bis zur Diskussion ob die AGBs ein Button sein muss.

In Rechtsfällen ist es aber nun mal so, dass man schon beinahe beliebige Beweise vorbringen kann. In solch einen Fall würde ein Anwalt nur als Rechtsberater und beistand Funkieren.

Diese verdienen mit solchen Fällen ihr Geld: Wenn also jemand meint es wäre ein Beweis, dann verdient der Anwalt also Geld. Auch wenn der Kläger/Angeklagte verliert.

Deshalb ist es zwar Ok was Du in diesen Absatz (siehe oben) geschrieben hast, aber Praktisch ist dies etwas anders.

StepTiger

BeitragSa, Jul 14, 2007 14:15
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@Skabus:
Dazu fällt mir noch ein, dass es bestimmte Gesetze gibt, die vorschreiben, was nicht in den AGBs stehen oder grundsätzlich nicht ausgelassen werden darf. Ich habe aber gerade keine Idee, wo ich das mal gelesen hatte.

Abgesehen davon kann sich der Threaderöffner bei Minderjährigkeit weiterhin darauf berufen!
Noch gestern standen wir am Abgrund, doch heute sind wir schon einen Schritt weiter.
Computer:
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Gewinner: BP Code Compo #2
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