Urheberrechte auf Midi-Klänge EIGENER Arrangements?
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BlitzMoritzBetreff: Urheberrechte auf Midi-Klänge EIGENER Arrangements? |
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Um eine weiße Weste zu behalten, sollte man ja keine fremden Audiodateien für seine Projekte benutzen, außer denen, die definitiv "free" sind oder jenen, die man selbst komponiert, arrangiert und abmischt, wofür man allerdings einige musikalische Kenntnisse braucht.
Ich bevorzuge letzteres und kann mir dann eigentlich sicher sein, durch meine Neuschöpfung keine Copyrights zu verletzen,da alles auf meinem Mist gewachsen ist. Hmmm, wirklich alles??? Wie ist es eigentlich mit den gesampelten Midiklängen, die mir meiner Sequenzer zur Verfügung stellt? Abgesehen von elementaren Klängen einfacher Soundbanks haben ja einige Musikprogramme besondere, effektvolle Midiinstrumente? Gibt's darauf eigentlich auch ein Copyright? Könnte ich mir eigentlich nicht denken... Aaaber jetzt kommt's: Was ist eigentlich mit den Effekten und Geräuschen wie Applaus, Schüsse, Vogelzwitschern, Hubschrauberrotoren, Meeresbrandungen etc. etc., die ich ebenfalls über mein Midi-Keyboard mit einzelnen Tasten ansteuern kann? Wenn man solche Dinge als einzelne wav-Dateien aus dem Internet herunterladen würde, müsste man ja sehr wohl auf Urheberrechte achten! Aber so? Abgesehen davon, dass, wie immer, hier keine verbindliche Rechtsbelehrung erfolgen kann, frage ich euch, was ihr davon haltet oder ob ihr einen Tipp habt, wie und wo ich in dieser sehr speziellen Frage einen sicheren Hinweis erhalten könnte. |
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- Zuletzt bearbeitet von BlitzMoritz am Do, Okt 15, 2009 20:25, insgesamt einmal bearbeitet
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Silver_Knee |
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Die mutmaßlichen Copyright besitzer anschreiben und nachfragen. | ||
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BladeRunnerModerator |
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~Wichtiger Hinweis~ In diesem Thema über juristische Angelegenheiten kann und wird keine verbindliche Rechtsberatung stattfinden. Alle Antworten sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung ihrer Autoren wieder. Der Ersteller der Software welche Du benutzt sollte in seiner Lizenz eigentlich darauf eingehen. Ebenso sieht es bei den Soundbanken eines Keyboardes aus - in der Anleitung des Gerätes würde ich einen Copyrightvermerkt o.ä. erwarten. Ich denke jedoch dass die meisten Hersteller diese Sounds freigeben werden. |
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Zu Diensten, Bürger.
Intel T2300, 2.5GB DDR 533, Mobility Radeon X1600 Win XP Home SP3 Intel T8400, 4GB DDR3, Nvidia GF9700M GTS Win 7/64 B3D BMax MaxGUI Stolzer Gewinner des BAC#48, #52 & #92 |
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BlitzMoritz |
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Um's auf den Punkt zu bringen: In meinem Fall ging es um GarageBand von Apple. Diesbezüglich war mir folgender Link sehr hilfreich, in dem sogar zugesagt wird, kommerziell veröffentlichen zu dürfen und sogar inklusive der mitgelieferten Loops (was ich gar nicht brauchte, wollte oder nötig hatte). Man darf die Loops nur nicht einzeln und als solche wiederverkaufen, aber das ist natürlich selbstverständlich.
Apple-Link Diese Großzügigkeit finde ich übrigens super und hätte sie von Apple gar nicht erwartet! ![]() |
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Pitje Puck |
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Tach Moritz,
Meines Wissens ist es wie bei Fonts die du gekauft hast. Da darfst du ja nicht die Font selber verteilen, wohl aber die Produkte die du damit machst. Zum Beispiel Poster,Flyer,Bücher, Bitmapfonts usw. Heißt für Soundbänke und co, dass du nicht die einzelnen Töne veröffentlichen darfst, wohl aber die Töne in einem künstlerischen Zusammenhang, sprich ein eigenes Lied oder auch nur Soundarrangement. Es ist ja nicht so das kommerzielle Musiker ihre Instrumente/Synthies mit mehr Rechten für mehr Geld kaufen. Gruß, Pitje Nachtrag: Ich hatte da auch mal recherchiert, und in alten Bookmarks nachgeguckt. Da schreibt der Rechtsanwalt Berndorff unter http://www.uni-muenster.de/Jur...1_tk3.html: Zitat: Im Gegensatz dazu sind einzelne Töne, Schläge, Akkorde, Instrumentenklänge oder der typische Sound, die persönliche Klangfarbe eines Musikers weder durch das Urheberrecht noch als künstlerische Leistung besonders geschützt. Die Klangfarbe gehört, wie auch Harmonik, Rhytmus und Dynamik, zu den allgemeinen Gestaltungselementen der Musik, die jedem Musikschaffenden als Handwerkszeug offen stehen und nicht von einzelnen Personen monopolisiert werden können.
Dem nach könntest du sogar einzelne Töne aus deiner CD Sammlung samplen und ein neues Lied daraus erschaffen. Das Urheberrecht bleibt für mich trotzdem seltsam und im Einzelfall unklar. In deinem speziellen Fall würde ich mir nicht so viele Gedanken machen. Wofür sollen die Instrumente sonst da sein? (<- persönliche Meinung!!! Ich hafte nicht! ![]() |
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Midimaster |
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Mein Kenntnisstand (ohne Rechtsgewähr)
Bei Sounds oder Loops, die Du zu einer gekauften Hardware miterworben hast, ist Dir eine Lizenz zugesichert, in der Du diese Sounds "in eigenen Werken" verwenden darfst. Das machen wir Musker ja laufend und dafür kauft man die Teile ja auch. Deshalb gestattet Dir Apple ja auch die Loops aus "Garage Band" zu nutzen. Sie sind Teil Deines MAC und von Dir bezahlt! Grenzwertig wird es immer dann, wenn es sich nicht mehr um ein "Werk" handelt: Geräusche in Spielen: Hier ist das Spiel Dein Werk und der Sound nur Bestandteil. Er gehört zum Spiel und kann vom Spieler (eigentlich) nicht anders verwendet werden als innerhalb des Spieles. Und auch nicht bewußt sondern nur mittelbar, z.B. beim Schießen. Schwieriger wird es in diesem Beispiel: Deine Programmidee eines z.B. "neuer legendären Sample-Players" für Linux, der eben genauso klingt wie "Garage-Band" ![]() Hast Du in Garageband die Sounds "ding" und "dong" gefunden und zu "dingdong" verarbeitet ist dies bereits ein "Werk": der Nutzung steht nichts im Wege. Im Gegenteil: Das Urheberrecht schütz jetzt Dich! |
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