Rückgaberecht???
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programm2008Betreff: Rückgaberecht??? |
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Hallo Leute ich hab mir im Internet nen xyzset für 34,99€ geholt (Was es ist spielt keine Rolle). Doch die Ware ist absolut billig und seinen Preis nicht Wert. Möchte es deswegen zurückschicken. Wie mach ich das jetzt. Einfach Ware wieder zurück per Brief schicken und man bekommt sein Geld zurück oder wie läuft das ab. Sorry hab noch nie etwas online gekauftest zurückgegeben. Bedanke mich für eure antworten
Rückgaberecht Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: Max Mustermann, Musterstadt Bei Rücknahmeverlangen wird die Ware bei Ihnen abgeholt. Rückgabefolgen Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang. |
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BladeRunnerModerator |
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Gemäß der AGB vorgehen die Du ja postest. Im Zweifelsfall den Verkäufer anschreiben und um Angaben zum Vorgehen bitten.
ach ja: ~Wichtiger Hinweis~ In diesem Thema über juristische Angelegenheiten kann und wird keine verbindliche Rechtsberatung stattfinden. Alle Antworten sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung ihrer Autoren wieder. |
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Zu Diensten, Bürger.
Intel T2300, 2.5GB DDR 533, Mobility Radeon X1600 Win XP Home SP3 Intel T8400, 4GB DDR3, Nvidia GF9700M GTS Win 7/64 B3D BMax MaxGUI Stolzer Gewinner des BAC#48, #52 & #92 |
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skey-z |
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Zudem würde ich dir noch raten beim Verpacken der Ware eine weitere Person dabei zu haben um die Unversehrtheit der Ware bestätigen zu können, am Besten noch Bilder davon machen, beim einpacken.
Dem Paket ein Schreiben beilegen in dem du kurz sagst, warum du diese zurückgeben möchtest, sollte auch eher Allgemein gehalten sei("Ware gefällt mir nicht", "Ware entspricht nciht meinen Vorstellungen") und auch eine Erklärung mit rein schreiben, dass du die Ware in unversehrtem Zustand eingepackt und versendet hast und dabei auch die zweite Person unterschreiben lassen. Die Kopie eines Retourescheins oder der Rechnung beilegen, damit der Versender es eindeutig zuordnen kann. Es kommt aber auch immer daruf an, wo du es gekauft hast, Amazon oder ähnliche Online-Versandhäuser stellen meist kein großes Problem dar, wenn es aber eher ein kleiner Händler ist, könnte er versuchen an der Rücksendung zu verdienen, in dem er dir vorwirft, dass etwa massive Gebrauchsspuren vorhanden waren oder das gerät defekt zurückgesendet wurde. Das gab es mal bei einer SternTV-Reportage, bei den Beigaben(PS3, XBOX etc) bei Handyverträgen. |
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Awards:
Coffee's Monatswettbewerb Feb. 08: 1. Platz BAC#57: 2. Platz |
programm2008 |
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skey-z hat Folgendes geschrieben: Zudem würde ich dir noch raten beim Verpacken der Ware eine weitere Person dabei zu haben um die Unversehrtheit der Ware bestätigen zu können, am Besten noch Bilder davon machen, beim einpacken.
Dem Paket ein Schreiben beilegen in dem du kurz sagst, warum du diese zurückgeben möchtest, sollte auch eher Allgemein gehalten sei("Ware gefällt mir nicht", "Ware entspricht nciht meinen Vorstellungen") und auch eine Erklärung mit rein schreiben, dass du die Ware in unversehrtem Zustand eingepackt und versendet hast und dabei auch die zweite Person unterschreiben lassen. Die Kopie eines Retourescheins oder der Rechnung beilegen, damit der Versender es eindeutig zuordnen kann. Es kommt aber auch immer daruf an, wo du es gekauft hast, Amazon oder ähnliche Online-Versandhäuser stellen meist kein großes Problem dar, wenn es aber eher ein kleiner Händler ist, könnte er versuchen an der Rücksendung zu verdienen, in dem er dir vorwirft, dass etwa massive Gebrauchsspuren vorhanden waren oder das gerät defekt zurückgesendet wurde. Das gab es mal bei einer SternTV-Reportage, bei den Beigaben(PS3, XBOX etc) bei Handyverträgen. Danke sie haben mir sehr weit geholfen. |
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gameworx |
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skey-z hat Folgendes geschrieben: Das gab es mal bei einer Stern TV-Reportage, bei den Beigaben(PS3, XBOX etc) bei Handyverträgen. Das hab ich damals auch gesehen. Eine unglaubliche Frechheit. Unter Zeugen haben die eine Spielkonsole ganz vorsichtig und mit Handschuhen (!!!) ausgepackt und direkt wieder eingepackt. Der Lieferant hat trotzdem eine große Rechnung wegen angeblicher Kratzer am Gehäuse aufgemacht. Vor Rücksendung hatten die sich glaube auch die Gerätenummer aufgeschrieben, die dann mit dem zerkratzten Gerät nicht übereinstimmte. Irgendwas war doch da. Von daher ist dein Tip mit "Einpacken unter Zeugen" auf jeden Fall sehr gut.
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programm2008 |
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Hallo Leute ich bin wieder,
hab die Ware zurückgeschickt gewartet und gewaret doch der hat mir nichts zurückgeschickt. Zum Glück hab ich per PayPal bezahlt und konnte meinen Käuferschutz geltend machen und hab die Kohle wieder zurückbekommen. |
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