Probleme mit Asus-Support

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hamZta

Administrator

Betreff: Probleme mit Asus-Support

BeitragSo, Okt 09, 2011 18:51
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Hey Leute!

Meine Freundin hat vor knapp einem Monat ihr Asus-Notebook zur Reparatur geschickt da der Lüfter des Dings ziemlich laut zu rattern begonnen hat. Garantie auf das Gerät hat sie noch. Das Ding wurde von einem (von der Reparaturfirma bauftragten) Lieferservice abgeholt und an sein Zielort gebracht.

Dann kam allerdings plötzlich ein Mail von der Firma mit einem Kostenvoranschlag über rund 150 Euro, das Gerät könne nicht auf Garantie repariert werden - Grund: Fremdeinwirkung.

Auf eine Nachfrage was das soll kam dann ein Bild des Notebooks zurück auf dem man klar sieht, dass das Teil auf den Boden (oder sonstwohin) gefallen sein muss, das Gehäuse an einer Ecke gebrochen und zerkratzt und die Scharniere des Monitors ebenfalls gebrochen.

So hat sie das Gerät nicht eingeschickt, deshalb erstmal zurückgeschrieben dass es sich um einen Transportschaden handeln muss. Die Reparaturfirma meinte dann sie werde bei Asus nachfragen (was schonmal toll ist, Asus hat doch damit nichts zu tun). 3 Wochen später(!) kam dann die Antwort: "Der Kostenvoranschlag soll bestehen bleiben, da laut der Einschätzung von Asus kein Transportschaden vorliegt.". Asus sagt also nach 3 Wochen einfach "Nö, ist kein Transportschaden" und das war's. Jetzt hat sie das Gerät wieder weil die Frist abgelaufen ist, nur eben noch kaputter als vorher.

Jetzt meine Frage: Kann man hier irgendwas tun? Es steht natürlich Aussage gegen Aussage, nur Asus tut sich halt leicht damit zu sagen "Ist kein Transportschaden", sie müssen ja nichts beweisen und nichts bezahlen.

Das hätte für mich die Konsequenz, dass man jedes Gerät vor jeder Reparatur komplett dokumentiert (fotographiert) und die Fotos notariell beglaubigen lässt - was Geld kostet - nur um dann im Streitfall einen Beweis zu haben. Aber das kann's doch nicht sein, oder?


~Wichtiger Hinweis~
In diesem Thema über juristische Angelegenheiten kann und wird keine verbindliche Rechtsberatung stattfinden.
Alle Antworten sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung ihrer Autoren wieder.


Vielen Dank schonmal,
hamZta

edit: Verbraucherschutz wird morgen mal kontaktiert.
Blog.

Amazorn

BeitragSo, Okt 09, 2011 19:04
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Rechtsanwalt

Thomas Hollweck

Kanzlei mit Schwerpunkt Verbraucherrecht in Berlin

http://www.kanzlei-hollweck.de...-umtausch/


Schicken Sie das defekte Produkt per Post an den Händler zurück, so muss dieser Ihnen die Portokosten und die Versandkosten ersetzen. Haben Sie zuvor bei einer kostenpflichtigen Hotline angerufen, so ist der Händler auch zum Ersatz dieser Telefonkosten verpflichtet.

Erleidet die verschickte Ware auf dem Transportweg einen zusätzlichen Schaden, so ist das ein Problem des Händlers. Dieser haftet für Transportschäden. Er kann keinen Schadensersatz vom Kunden verlangen.

Wenn der Käufer eine defekte Ware auf dem Postweg an den Händler zurück schickt, so sollte der Kunde nachweisen können, dass er es tatsächlich bei der Post aufgegeben hat. Es empfiehlt sich, den Versandbeleg der Post gut aufzuheben. Schon beim Verpacken der Ware sollte ein Zeuge als Beweis hinzugezogen werden, als auch ein Foto mit der Digitalkamera gemacht werden. Gibt es später rechtliche Probleme, so kann auf diese Weise nachgewiesen werden, dass die defekte Ware ordnungsgemäß verpackt wurde.

Eine unfrankierte Versendung ist nicht empfehlenswert. Verweigert der Empfänger die Annahme, so erhalten Sie das Paket zurück und müssen Strafporto bezahlen. Bei einer unfrankierten Versendung sollte vorher mit dem Händler gesprochen werden.

''''''

Vielleicht hilfts ja Sad

Arrangemonk

BeitragMo, Okt 10, 2011 17:09
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immer seriennummer deines Gerätes Fotografieren, um sichergehen zu können, dass das gerät auch wirklich deins ist.

kommt oft vor das reperaturfirmen immer die gleichen fotos zurückschicken und fremdeinwirkung vorgaukeln

wenn du die seriennummer hast, kannste mit der aufm foto vergleichen bzw mit dem evtl. zurückgeschickten exemplar und so schwindel aufdecken

ich hatte 3 monate auf meinen acer bildschirm gewartet, als der kaputt war, weil der bei irgendeinem zwischenhändler hängengeblieben ist, und hab dann letzendlich bei dem geschäft wo ichs gekauft hab das geld zurückgekriegt. das gerät wird seither auch nichtmehr da verkauft (ist in der hinsicht immer besser, man bringts da hin, weil kette sitzt am längeren hebel)
ingeneur

skey-z

BeitragMo, Okt 10, 2011 18:59
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Da gab es mal einen Test oder zumindest so was ähnliches bei Stern TV da ging es aber um die Rücksendung mit dem Widerrufsrecht bei Online Artikeln, also alles schön mit 'Samthandschuhen' einmal asufgepackt und auf einem Tisch präsentiert und wieder rein in den Karton, alles dokumentiert mit Fotos und einer 2. Person als Zeuge.

Was die dann alles vorgeworfen bekommen haben, angeblich hatten die Geräte kratzer und der 'Kunde' sollte das Gerät dann bezahlen.

Als Beweis hatten die natürlich alles auf Band und dann waren die Shops ganz Kleinlaut oder haben mit Gewalt gedroht, wenn die mit der Kamera zu den Büros gefahren sind und eine Stellungnahme haben wollten.

Deshalb immer Bilder machen und eine zweite Person als Zeugen dabei haben, sonst hast du kaum Chancen denen das Gegenteil zu beweisen, oft arbeiten die auch mit Abzockanwälten zusammen.
Am Besten auch immer ein/zwei individuelle Aufkleber auf das eingeschickte Gerät pappen, damit man es besser auf Fotos identifizieren kann, denn es kann auch schon mal vorkommen, dass wirkliche Abzockerfirmen einfach eine Kopie der Seriennummer, soweit möglich, über die des defekten Gerätes kleben und euch den Schaden anlasten wollen.

Aus diesem Grund kaufe ich meine Geräte, die einen gewissen Wert haben immer vor Ort, wenn ich dann ein Problem habe gehe ich hin und habe direkt einen Ansprechpartner(Discounter nehme ich da mal aus, da ist es auch komplizierter, da diese nur Verkaufen aber keinen Service zB Rücksendung anbieten)
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