Rechtliche Frage bei Cross Compiler?
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Es ist jeder selbst dafür verantwortlich wie er mit dem EULA umgeht. Da die Meisten "Verbote" im EULA vor einem Europäischen Gericht, wie BladeRunner schone schrieb keinen bestand haben werden und der Nutzt ja selbst für das einhalten der EULA verantwortlich ist, kannst du Denke ich ohne Probleme den "Compiler" (ist ja eher ein "Übersetzer") so Anbieten.
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst könntest du es ja auch so machen, dass du einfach nur den "Übersetzter" von deinem BASIC zu C Code anbietest und dem User Erklärst wo er den Compiler für diesen C Code findet, und wie er ihn benutzt. (Natürlich dann auch Drauf Hinweisen, das es vll nicht "Erlaubt" ist) Ich Glaube kaum das dich jemand dafür verklagen kann das du ein von dir Entworfenes BASIC zu C Code konvertierst. MfG ich |
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