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hectic

Sieger des IS Talentwettbewerb 2006

BeitragMo, Jan 04, 2010 0:12
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Du darfst noch nicht mal ein Spiel ''Memory'' nennen und es gewerblich vertreiben, weil der Name schon von MB oder einer anderen Geierfirma gesichert wurde. Da ist es auch völlig egal, das ''Memory'' nur ein englisches Wort ist, das genau das wieder gibt, wovon das Spiel handelt. Ist so ähnlich auch mit ''Windows''...
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Killafrieda

BeitragMo, Jan 04, 2010 0:20
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Das wird ja immer besser Shocked

Midimaster

BeitragMo, Jan 04, 2010 0:27
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Nicht ganz richtig:

Es gibt Wort- und Bildmarken. Und es gibt (ich glaube 23) Klassen, in den solche Rechte eingetragen werden.

Ein eingetragenes Kartenspiel "Memory" kann nicht unbedingt verhindern, dass Du eine Computerspiel so nennst. Und selbst, wenn es bei der Klasse "Software" eingetragen wäre, könnte die Verwendung eines anderer Schrifzugs ausreichen, dass das Recht nicht verletzt wäre.

Außerdem kann man sich mit bereits existierenden Rechteinhabern einigen über eine parallele Rechtenutzung. So ist es z.B. mit der Marke "Midimaster". Hier gibt es einen zweiten Rechteinhaber (Siemens), der gegen unsere Eintragung nichts einzuwenden hatte.


Ganz anders ist es mit Urheberrechten.Sie müssen noch nicht einma irgendwo eingetragen sein und gelten bereits trotzdem. Schaffst du ein "Werk" so schützen ganz normale Gesetze ab diesem Moment deine Rechte.

Die Bilder des Autorennspiels sind sicherlich "Werke" und dabei auch noch von großem Bekanntheitsgrad. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich einer auf den Fuß getreten fühlt, ist sehr groß.

Der richtige Weg wäre eine Recherche nach dem Rechteinhaber und ein Zustimmung des Rechteinhabers zu dem Projekt. Das ist gar nicht so unwahrscheinlich und kostet bei den meisten Rechteinhabern nichts. Die Recherche ist aber aufwendig.

Killafrieda

BeitragMo, Jan 04, 2010 1:52
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Also bei den Bildern die ich nutzen wollte lohnt sich das nicht da bin ich ja monate allein der Anfrage bei.
Nee dann laß ich die Bilder weg und versuch das irgendwie anders zu machen, ohne der Bilder ist es zwar nicht mehr ganz so hübsch aber immer noch besser als nachher in die Miese zu geraten Very Happy
Muß mir mal was überlegen die nähsten Tage wie ich es dennoch ansehlich mach.

Gute Nacht erstmal.

DerHase

BeitragMo, Jan 04, 2010 2:29
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memory®
Play Satyr!

Midimaster

BeitragMo, Jan 04, 2010 3:11
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ja, genau "Memory" ist in Klasse 28 und 9 als Wortmarke geschützt.

Das hat aber nichts mit der Frage von Killafrieda zu tun. Der sucht doch nach den rechtlichen Grundlagen diese Bilder zu verwenden, oder?

Killafrieda

BeitragMo, Jan 04, 2010 11:28
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Ja genau @ Midimaster.
Also bis jetzt hab ich keine Lösung des Problems gefunden,
ich glaub kaum das es ohne Grafische Effekte jemand überhaupt startet.
Momentan ist Ebbe im Kopf, mir fällt dazu nix mehr ein was ich da ändern kann.

DaysShadow

BeitragMo, Jan 04, 2010 11:43
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Du wirst doch wohl ohne diese Bilder anderer Spiele auskommen oder?
Wenn du nicht pixeln/zeichnen kannst(was nichts schlimmes ist) such dir jemanden oder mach erstmal dein Spiel fertig und schau danach wie du an ein Titelbild kommst...
Unabhängig davon ob das nun gestattet ist oder nicht finde ich es doch ziemlich dürftig unbedingt Bilder zu verwenden, die nicht von dir stammen, zumal sie keine grafischen Effekte sind...

MfG DaysShadow
Blessed is the mind too small for doubt

Midimaster

BeitragMo, Jan 04, 2010 11:51
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ich glaube, sein Problem ist, dass die Quizfragen zu diesen Bilder gehören sollten. Das Quiz geht wohl über "berühmte Computerspiele". Und da macht natürlich die Frage "Zu welchem Spiel gehört dieser Screenshot" ohne die Bilder keinen Sinn.

Killafrieda

BeitragMo, Jan 04, 2010 11:57
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Und genauso ist wie Midimaster sagt.
Klar ich kann selber Bilder erstellen aber was bringt mir das ? Nix in diesem Falle!

DaysShadow

BeitragMo, Jan 04, 2010 11:58
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Oha, ok dann sieht das ganze natürlich anders aus.
Normalerweise würde ich aber davon ausgehen dass es bei solch alten Spielen, bei denen auch noch der Entwickler nicht mehr existiert, egal ist und sich niemand beschweren wird, Webseiten die Screenshots von Spielen zeigen bekommen schließlich auch keine Probleme und du ziehst ja (Annahme) keinen Profit aus deinem Spiel.

Und selbst wenn du nachfragen wolltest wäre es schwierig auch nur irgendeinen der Zuständigen ans Telefon zu bekommen oder eine Email herauszufinden, habe das letztens bei der Suche nach einem Spiel festgestellt.

In dem Sinne würde ich einfach sagen du benutzt die Bilder, was natürlich keinerlei rechtliche Verbindlichkeit darstellt Wink

Edit: Ok Sega gibt es noch, aber es gibt ja z.B. auch kostenlose Super Mario Spiele mit den Originalgrafiken, da beschwert sich auch keiner.

MfG DaysShadow
Blessed is the mind too small for doubt

Killafrieda

BeitragMo, Jan 04, 2010 12:09
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Die Spiele sind teilweise alle älter das ist richtig, es sind allerdings auch welche vorhanden wo es Firmen noch gibt wie EA oder Sega eben gut EA kann ich rausnehm das sind nur 2 Fragen.
Sega könnte man anschreiben aber ob man jemals ne Antwort bekäme über diese Spiele weis ich nicht. Bei den Sega spielen handel es sich um (Turbo Out Run also auf dem Cover steht US Gold, Out Run Europa) diese Spiele gibs ja nur noch als Freeware zum download auf einigen Amiga Seiten.

Zum anderen nehme ich für das Spiel keine Gegenleistung wie Geld ein.
Ich hab es als Übungs Projekt angefangen und wills natürlich auch so zuende bringen nur was nützt es wenn ich es nicht hochladen kann später weil die Ingame Grafiken geschützt sind.

Midimaster

BeitragMo, Jan 04, 2010 12:12
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ich glube, ich hab das was auf Wikipedia gefunden:

aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte

... Bildschirmfotos
Der Webbrowser Konqueror mit der Wikipediastartseite

Bildschirmfotos (engl. Screenshot) von Video-, Fernsehaufnahmen und Software zeigen in der Regel urheberrechtlich geschützte Inhalte und sind deshalb nicht erlaubt.

Ausnahmen bilden Bildschirmfotos von Software, die auf dem konkreten Bildschirmfoto keine Schöpfungshöhe erreichen. ....


Da sieht es nun so aus, als wenn ein selbstgemachter Screenshot möglich wäre. Es wäre mal zu klären, wann "Schöpfungshöhe" vorliegt


hier ist noch was:

http://de.wikipedia.org/wiki/B...alsammlung

Killafrieda

BeitragMo, Jan 04, 2010 12:19
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Kann man nicht auch in den Credits angeben das die Screens (C) bei den Firmen sind wie Ocean oder Sega usw.. ?

BladeRunner

Moderator

BeitragMo, Jan 04, 2010 12:24
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~Wichtiger Hinweis~
In diesem Thema über juristische Angelegenheiten kann und wird keine verbindliche Rechtsberatung stattfinden.
Alle Antworten sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung ihrer Autoren wieder.

Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst lass sie weg. Warum in Deinem Spiel mit den Bildern anderer Spiele werben?

EDIT: Und das mit der Freeware halte ich für ein Gerücht. Eher abandonware, und da ist der rechtliche Status mehr als zweifelhaft.
Zu Diensten, Bürger.
Intel T2300, 2.5GB DDR 533, Mobility Radeon X1600 Win XP Home SP3
Intel T8400, 4GB DDR3, Nvidia GF9700M GTS Win 7/64
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Stolzer Gewinner des BAC#48, #52 & #92

Midimaster

BeitragMo, Jan 04, 2010 12:26
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das hört sich doch nett an:

(OLG Hamm, Urteil vom 24.08.2004, Az.: 4 U 51/04)

....
3. Computergrafiken unterfallen nicht dem Lichtbildschutz des § 72 UrhG, denn Schutzgegenstand von programmierten Grafiken kann nur das Programm selbst sein, nicht aber die Visualisierung des Programms.
....

BladeRunner

Moderator

BeitragMo, Jan 04, 2010 12:31
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Midimaster, hier geht es um programmierte Grafiken. Sprich mtitels eines Algorithmus erstellte Bilder. Das ist was ganz anderes als GameArt.
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Killafrieda

BeitragMo, Jan 04, 2010 12:37
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Ok so würde das ganze momentan aussehen screenshot aus mein Übungsprojekt..

user posted image

Das Problem ist das Bild im Rahmen, eins von ca. 200 Spielefragen meist aber von den selben Herstellern die es heute nicht mehr gibt aus den zweien die ich oben genannt hatte.

Midimaster

BeitragMo, Jan 04, 2010 12:40
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Aber das wäre ja genau seine Lösung.

Die Computerspiele sind "programmierte Grafik", also nur "als Werk" geschützt. Nicht aber die Screenshots daraus, die sind nur "Visualisierungen"

D.h. er darf selbstgemachten Screenshot von Computerspielen verwenden. Bedingung: Die Screenshot müssen selbst "fotografiert" sein.

Ein Screenshot, der von einem Dritten angefertigt wurde, unterliegt dem Copyright dieses "Fotografen". Wobei auch hier wegen des Abfotografierens eines 2D-Bildes (Bildschirm) zu bezweifeln ist, dass so etwas Schöpfungshöhe hätte.


wieder was gelernt....Mensch, Wikipedia bildet.

Also nehme ich meinen Einwand von heute morgen zurück und behaupte nun genau das Gegenteil.
  • Zuletzt bearbeitet von Midimaster am Mo, Jan 04, 2010 12:49, insgesamt einmal bearbeitet

hectic

Sieger des IS Talentwettbewerb 2006

BeitragMo, Jan 04, 2010 12:41
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Ich würde das Spiel dann so machen, dass schon wärend der Frage zu einem Bild, oder spätestens nach der richtigen Eingabe vom User, alle Informationen zum Spiel angegeben werden.

Beispiel:

Bild
Game: E-Mail-Boy
Publisher: Analog Arts (TM)
Publish Year: 1989
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