kleine Fragen zu Rechtlichen dingen

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Thunder

Betreff: kleine Fragen zu Rechtlichen dingen

BeitragMo, Dez 17, 2007 16:10
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Darf man, mit Blitzbasic(b+) entwickelte Programme verkaufen?
Ich hab mir darüber schon gedanken gemacht aber bevor ich was illegales tu...


~Wichtiger Hinweis~
In diesem Thema über juristische Angelegenheiten kann und wird keine verbindliche Rechtsberatung stattfinden.
Alle Antworten sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung ihrer Autoren wieder.
Meine Sachen: https://bitbucket.org/chtisgit https://github.com/chtisgit

Apprauuuu

BeitragMo, Dez 17, 2007 16:11
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Ja
Arbeitsstand:
Umprogrammierung von LOL³Warriors und LOL³Fighters in Bmax...
LOL³Fighters wird spielerisch noch mal ordentlich aufpoliert, um es Ligatauglich zu machen (zumindest für private Funligen von mir ^^)
 

echi

BeitragMo, Dez 17, 2007 16:16
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darf man und wurde auch schonmal gemacht (mir fällt bloß grad nix ein^^)

PSY

BeitragMo, Dez 17, 2007 16:49
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echi hat Folgendes geschrieben:
darf man und wurde auch schonmal gemacht (mir fällt bloß grad nix ein^^)


particle candy
sprite candy
dont get angry 2
master of defense
naked war
tecno
gile(?)
worms 1 (amiga blitz)
.
.
.

und ne menge anderer Razz

(edit) sorry hab b+ zu spät gelesen Embarassed

D2006

Administrator

BeitragMo, Dez 17, 2007 17:13
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Sagen wir es so: Es verstößt nicht gegen die Lizensbedingungen von BlitzPlus. Allerdings darf man natürlich nicht einfach so in Deutschland Sachen geschäftsmäßig verkaufen. Brauchst also mindestens eine Anmeldung als "Nichkaufmännischer Einzelunternehmer" oder im Volksmund: Kleingewerbeschein. Und wenn du dann richtig viel verdienst, musst du Steuern bezahlen (aber die einzelnen Freibeträge sind glaub ich relativ hoch. Also so hoch, dass du sie nicht erreichen wirst Wink )
Intel Core i5 2500 | 16 GB DDR3 RAM dualchannel | ATI Radeon HD6870 (1024 MB RAM) | Windows 7 Home Premium
Intel Core 2 Duo 2.4 GHz | 2 GB DDR3 RAM dualchannel | Nvidia GeForce 9400M (256 MB shared RAM) | Mac OS X Snow Leopard
Intel Pentium Dual-Core 2.4 GHz | 3 GB DDR2 RAM dualchannel | ATI Radeon HD3850 (1024 MB RAM) | Windows 7 Home Premium
Chaos Interactive :: GoBang :: BB-Poker :: ChaosBreaker :: Hexagon :: ChaosRacer 2

Apprauuuu

BeitragMo, Dez 17, 2007 17:30
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Also als erstes brauchste sowieso erst einmal ein verkaufsfähiges Projekt, das dein erstes wohl kaum sein wird (nichts gegen dich aber kein erstes Projekt taugt wirklich was Wink ) und heutzutage lässt sich nur etwas sehr innotiatives verkaufen.
Google dann mal am besten danach wie das dann genau aussieht. Da gibt es, wie ich es gehört hab, einiges zu beachten und dafür gibt es im Internet dann ein paar aufklärend Berichte/Anleitungen.
Ich wollte demnächst auch mal versuchen ein kommerzielles produkt zu vermarkten (leider nicht mehr in BB).
Mal sehn was daraus wird Very Happy
Arbeitsstand:
Umprogrammierung von LOL³Warriors und LOL³Fighters in Bmax...
LOL³Fighters wird spielerisch noch mal ordentlich aufpoliert, um es Ligatauglich zu machen (zumindest für private Funligen von mir ^^)

Thunder

BeitragMo, Dez 17, 2007 17:36
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D2006 hat Folgendes geschrieben:
Allerdings darf man natürlich nicht einfach so in Deutschland Sachen geschäftsmäßig verkaufen.


´bin Österreicher und lebe auch dort...aber ich glaube kaum das das einen Unterschied macht Crying or Very sad
Meine Sachen: https://bitbucket.org/chtisgit https://github.com/chtisgit
  • Zuletzt bearbeitet von Thunder am Mo, Dez 17, 2007 17:44, insgesamt 2-mal bearbeitet

Eingeproggt

BeitragMo, Dez 17, 2007 17:38
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Gibt keinen.

Und der angesprochene Freibetrag ist auch hier ziemlich hoch Smile

mfG, Christoph.
Gewinner des BCC 18, 33 und 65 sowie MiniBCC 9

PSY

BeitragMo, Dez 17, 2007 18:02
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D2006 hat Folgendes geschrieben:
Brauchst also mindestens eine Anmeldung als "Nichkaufmännischer Einzelunternehmer" oder im Volksmund: Kleingewerbeschein.


d.h. in meinem fall, wenn ich ein b3d projekt von mir z.b. über share-it vertreiben möchte, einen solchen kleingewerbeschein zwingend benötige? bin normaler arbeitnehmer...

l8er
psy

D2006

Administrator

BeitragMo, Dez 17, 2007 18:23
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Ja selbstverständlich. Sonst begehst du Steuer-Hinterziehung. Damit haben sie Al Capone gekriegt. Wink
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#Reaper

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BeitragMo, Dez 17, 2007 18:32
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Und für diesen Kleingewerbeschein muss man bestimmt auch mindestens 18 sein, oder? Mad Wink
AMD Athlon 64 3500+, ATI AX800 Pro/TD, 2048 MB DRR 400 von Infineon, ♥RIP♥ (2005 - Juli 2015 -> sic!)
Blitz3D, BlitzMax, MaxGUI, Monkey X; Win7
 

icestorm

BeitragMo, Dez 17, 2007 18:43
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Hier hab ich folgendes gefunden:

Vorraussetzungen

* Sie müssen volljährig sein!
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre
>>> Intel Pentium 4 HT 2.4 GHZ | 80 GB | ATI Radeon 9800 Series 256 MB | 1024 MB RAM <<<

Thunder

BeitragMo, Dez 17, 2007 18:44
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da muss ich ja noch 6 Jahre warten Crying or Very sad
Meine Sachen: https://bitbucket.org/chtisgit https://github.com/chtisgit

D2006

Administrator

BeitragMo, Dez 17, 2007 18:49
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Oh Verzeihung. Das hielt ich für selbstverständlich und keiner Erwähnung würdig.

Allerdings kannst du ja deine Eltern fragen, ob sie es auf ihren Namen machen. Würde ich mir allerdings nicht allzu viele Hoffnungen machen.
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Apprauuuu

BeitragMo, Dez 17, 2007 20:42
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Hast dann ja 6 Jahre Zeit was tolles auf die Beine zu stellen Very Happy

Also was wird am Ende alles abgezogen?
19% Mehrwertsteuer und die ShareIt-Steuern (4,9%+1€) oder?
Also wären das für mein Programm,das ich für 25€ vertriben will noch 18€ Crying or Very sad
Arbeitsstand:
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PSY

BeitragMo, Dez 17, 2007 21:31
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D2006 hat Folgendes geschrieben:
Ja selbstverständlich. Sonst begehst du Steuer-Hinterziehung. Damit haben sie Al Capone gekriegt. Wink


Mist, dank Dir Crying or Very sad

Dachte es gäbe einen Freibetrag/Jahr, und man bräuchte bloss einen Schein wenn man da drüber kommt ...

L8er
PSY

D2006

Administrator

BeitragMo, Dez 17, 2007 21:41
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Natürlich gibt es einen Freibetrag. Mehrere sogar. Einen für MwSt und einen für Umsatzsteuer oder sowas. keine Ahnung. Jedenfalls brauchst du "bloß" einen Kleingewerbeschein. Und der kostet je nach Kommune.

Allerdings ist noch nicht raus, ob dir dein Arbeitgeber das überhaupt erlaubt. Kann auch sein, dass er's nicht tut.
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mahe

BeitragMo, Dez 17, 2007 21:49
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Der Arbeitgeber muss das auch nicht erlauben.

Normalerweise muss man es ihm melden aber auch wenn man es nicht tut ist das meistens kein Kündigungsgrund.
ʇɹǝıdɯnɹɹoʞ ɹnʇɐuƃıs - ǝpoɥʇǝɯ-ɹoɹɹıɯ ɹǝp uı ,ɹoɹɹǝ,

PSY

BeitragDi, Dez 18, 2007 7:52
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D2006 hat Folgendes geschrieben:


Allerdings ist noch nicht raus, ob dir dein Arbeitgeber das überhaupt erlaubt. Kann auch sein, dass er's nicht tut.


Der Arbeitgeber darf meines Wissens nur verweigern, wenn das Gewerbe im Konflikt mit den betrieblichen Interessen steht. Und (soweit ich mich erinner) muss es im Arbeitsvertrag erwähnt sein...bin aber nicht mehr ganz sicher.

Ich dacht halt nur wenn man unter einem bestimmten Betrag ist (z.b. 1000€ im Jahr), bräuchte man keinen Schein...

Naja dann muss ich mal aufs Amt latschen...glaube kostet bei uns um die 50€...

L8er,
PSY

Apprauuuu

BeitragDi, Dez 18, 2007 8:45
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Man muss aber sagen, dass man doch nie wissen kann wie viel man verkaufen wird.
Was macht man denn, wenn man keine Gewerbeschein hat und man verdient doch mehr als 1000€?

Naja ich werd mir demnächst sowieso einen holen.
Muss mir noch nen Namen überlegen... Tendiere zu LOL³Games oder FrenzySoft ^^
Arbeitsstand:
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