Müssen maschinell hergestellte Briefe unterschrieben werden

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counter_terrorist_123

Betreff: Müssen maschinell hergestellte Briefe unterschrieben werden

BeitragMi, Aug 19, 2009 14:46
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Die Überschrift sagt ja alles.


~Wichtiger Hinweis~
In diesem Thema über juristische Angelegenheiten kann und wird keine verbindliche Rechtsberatung stattfinden.
Alle Antworten sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung ihrer Autoren wieder.
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Holzchopf

Meisterpacker

Betreff: Kommt drauf an, für welchen Zweck der Brief ist...

BeitragMi, Aug 19, 2009 14:48
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^-
(guckstu Betreff)
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hectic

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BeitragMi, Aug 19, 2009 14:52
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Anders rum gefragt: ''Hat man ein Anspruch auf manuell erstellte Briefe gegenüber eines großem Unternehmen?'' Wenn man zum Beispiel Mist gebaut hat (Rechnung nicht bezahlt, etwas kaputt gemacht etc...), was Unternehmensbedingt sehr häufig vor kommt (Versicherungen zum Beispiel), dann könnten Pauschaldelikte eben auch pauschal mit einem maschinellem Schreiben ausgegeben werden. Ist ja nichts ungewöhnliches.

Wenn die Unterschrifft aber in deinem Interesse besteht, zum Beispiel Vertragsänderungen in deinem Sinne die zuvor telefonisch oder per Internet abgeklärt wurde, frage ich mich dann warum du fragst.

Smily

BeitragMi, Aug 19, 2009 15:36
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Sehr viele Unternehmen schreiben ja das Berühmte "Dieses schreiben wurde Machinell erstellt und ist deswegen ohne Unterschrift gültig" auf ihre Briefe.

Ich weis nicht, in wie weit das juristisch einwandfrei ist. Aber wenn nicht, würde es wohl nicht jedes unternehmen machen.

My 2 cents,
Micha
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Randall Flagg

BeitragMi, Aug 19, 2009 16:08
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Gleiches gibts ja auch beim Arbeitsamt. Ich denke mal, dass es gültig ist.
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BladeRunner

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BeitragMi, Aug 19, 2009 16:45
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Ich möchte dich bitten deine Fragen etwas mehr zu erläutern. Das hat hier den faden Beigeschmack eines: ich frag mal irgendwas um meinen post-Count in die Höhe zu treiben.
Wenn Du ein spezifisches Problem hast solltest Du es auch möglichst genau beschreiben. Ansonsten hilft der Google schon sehr weit.
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gameworx

BeitragMi, Aug 19, 2009 16:59
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Meine Antwort: nein, müssen sie nicht.

Beispiel:
Wenn ein Arbeitgeber seinen Angestellten die Arbeit erleichtern möchte und ihnen aus diesem Grund erlaubt, die 2000 Mahnungen pro Tag ohne Unterschrift zu versenden, dann besitzen diese trotzdem Rechtsgültigkeit, insbesondere weil der Ersteller des Schreibens ausdrücklich mit dem Satz seinen Standpunkt vertritt.

Das bedeutet ja nicht, dass das Schreiben gerechtfertigt oder fehlerfrei ist. Ebenso wird ein inhaltlich falsches Schreiben durch eine Unterschrift nicht richtiger. Von daher denke ich mir persönlich: Unterschrieben oder nicht? Wayne! Auf den Inhalt kommt es an.

skey-z

BeitragMi, Aug 19, 2009 17:36
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Einzelne Briefe unterschreibe ich immer, ist finde ich etwas persönlicher, egal ob es (beruflich) nur eine Anfrage oder Bestellung ist oder Privat irgend ein schreiben.

Bei Serienbriefe mit 100en oder 1000en Kopien oder E-Mails erscheint es mir ein bischen zu aufwendig bzw. schwierig, jeden einzelnen mit meiner Unterschrift zu versehen, wenn diese nich irgendwie eingescannt ist.
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BeitragMi, Aug 19, 2009 21:53
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Jo, die Frage ist lausig gestellt. Ohne den Hintergrund zu wissen kann man hier keine Aussage geben.
Die meisten Briefe brauchen nämlich überhaupt nicht unterschrieben zu werden...
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counter_terrorist_123

BeitragMi, Aug 19, 2009 22:21
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Also ich fragte weil wir eine Kündigung an unsern Vermieter geschickt hatten (per Einschreiben, da er uns immer wieder Probleme bereitet Wink). Heute haben wir einen Brief bekommen dass die Kündigung ungültig sei, weil die Unterschrift fehlt. Hat er recht???
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hectic

Sieger des IS Talentwettbewerb 2006

BeitragMi, Aug 19, 2009 22:25
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Neuen Brief per Einschreiben weg schicken und im Bezug auf den ersten Brief (Datum nicht vergessen zu übertragen) nehmen. Dann sollte der erste Brief mit dessen Datum zusammen mit dem neuem Brief mit der Unterschrift gültigkeit haben.

Edit1: Und achja, keine Rechtkräftige Aussage etc... Bla bla...

gameworx

BeitragMi, Aug 19, 2009 22:54
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Na, da finde ich deine Überschrift ziemlich unpassend. Einen Brief in Word würde ich nicht unbedingt als "maschinell" bezeichnen. Unter maschinellen Briefen verstehe ich eher automatische Briefe auf Endlospapier, die aufgrund einer EDV-Abfrage erstellt werden (z. B. in der Buchhaltung alle Kunden mit offenen Posten o. ä.)

Zu deinem Problem habe ich folgendes gefunden: http://www.wohnung-jetzt.de/se...digung.php

Zitat:
Die ordentliche Kündigung

Die Kündigung muss schriftlich mitgeteilt werden (§568 Abs. 1 BGB). Das Kündigungsschreiben muss unterschrieben sein. Sind an einem Mietverhältnis mehrere Personen auf einer Vertragsseite beteiligt, kann eine Kündigung nur von allen bzw. an alle Personen ausgesprochen werden.

Mr.Hyde

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BeitragDo, Aug 20, 2009 15:28
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Maschinell erstellte Schreiben, die ohne Unterschrift gültig sind, meint Schreiben, wo ein unverhältnismäßiger Aufwand entstehen würde um sie zu unterschreiben, sprich, wenn eine große Anzahl erstellt wird. Bei einem einzelnen Schreiben, insbesondere bei Vertragsschließung, -kündiung oder -Änderung wird immer eine Unterschrift vorausgesetzt. Und mal ganz im Ernst. Wo liegt das Problem, ein ausgedrucktes Schreiben eben noch mit Unterschrift zu versehen? Die Unterschrift ist ein Sicherheitsmerkmal. Stell dir mal vor irgendjemand würde einfach per Brief eure Wohnung kündigen, der Vermieter würde auf die Rechtskräftigkeit bestehen und euch rausschmeißen. Da ist die Absicherung durch die Unterschrift doch die deutlich angenehmere Variante.
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counter_terrorist_123

BeitragSa, Aug 22, 2009 17:08
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ja sorry meine Mum hat sie nun mal vergessen ;-(
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