"Vollmacht" für unter 18-jährige in der Schweiz

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Artemis

Betreff: "Vollmacht" für unter 18-jährige in der Schweiz

BeitragMo, Sep 28, 2009 15:59
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Hallo zusammen, vor allem die Schweizer unter uns,

wir fahren am Freitag auf Kursfahrt in die Schweiz und ich bin der einzige, der noch nicht 18 ist.
Jetzt weiß ich, dass es in Deutschland möglich ist, so einen Schein auszufüllen (so etwas wie eine "Vollmacht", weiß nicht, wie das genau heißt), damit man in Begleitung einer anderen Person (in dem Schreiben genannt) länger als 24:00 z.B. in einer Kneipe bleiben darf.

Die Frage ist, gibt es so etwas auch in der Schweiz?
Generell würde ich ja sagen, wir lassen es darauf ankommen, aber ich möchte eigentlich auf der sicheren Seite sein, vor allem da das in einem anderen Land ist.

Gruß
Artemis

Tankbuster

BeitragMo, Sep 28, 2009 16:10
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Du lässt deine Eltern einen Zettel schreiben, auf dem draufsteht, dass sie erlauben, dass dein Lehrer oder so die Aufsicht für dich übernimmt, und gut ist Very Happy

Also du musst nicht extra zu irgendeinem Beamten gehn und dir dafür eine Erlaubnis hohlen.

Außerdem sind viele Kneipenbesitzer sowieso so nett und machen bei sowas manchmal ausnahmen. (solange du nicht zu betrunken bist Very Happy )
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ZaP

BeitragMo, Sep 28, 2009 16:16
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Wenn Du mit deinen Erziehungsberechtigten in der Schweiz wärst, würdest Du mit denen auch bis um 24 Uhr in einer Kneipe bleiben dürfen (davon gehe ich jedenfalls aus) und da eine Vollmacht quasi diese Kompetenz auf Dich überträgt, müsste das gelten. Ich kenne mich mit Schweizer Recht zwar nicht weiter aus, aber es gibt ja genügend Leute aus dieser Gegend hier (die aber länger für ihre Antworten brauchen, denn das Internet kommt da per Brieftaube Razz )
Ansonsten wird Dich deswegen kaum jemand einsperren, mehr als Dich rauswerfen kann ja niemand.
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Holzchopf

Meisterpacker

BeitragMo, Sep 28, 2009 16:47
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Bergziegen, nicht Brieftauben Rolling Eyes

Ich denke, wenn es kein ab-18-Club ist - du also reinkommst - wird dich niemand plötzlich um 24:00 rauswerfen Wink Wenn du aber in einen Club willst, für den du noch zu jung bist, wird dir auch eine Schriftliche Bevollmachtung deiner Eltern nicht viel bringen - es sei denn, du lässt dir bis dahin noch Brüste und lange blonde Haare wachsen, dann wird man dich überall reinlassen Rolling Eyes Natürlich kannst du es auf gut Glück trotzdem mal versuchen, wenn's dich reizt. Türsteher sind ja auch nur Menschen. Die Chancen steigen übrigens, je nüchterner du beim Eintritt bist.

In den Kneipen, die nicht explizit mit einem schönen runden, aussen roten und innen weissen Schild darauf aufmerksam machen, dass der Zutritt unter 18 Jahren untersagt ist, kriegst du erfahrungsgemäss keine Aufenthaltsschwierigkeiten, solange du mit der Gruppe unterwegs bist und eine Person davon 18 ist - reicht nämlich idR schon. Gilt auch auf Campingplätzen und halt sonstwo, wo Gäste eine bestimmte Reife haben sollten. Bedenke aber, dass dann einer aus deinem Kurs für dich verantwortlich ist. Vorzugsweise also keinen Mist bauen, um diesem den Aufenthalt nicht zu vermiesen Wink

mfG
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Im Kopf da knackt's und knistert's sturm - 's ist kein Gedanke, nur ein Wurm

Artemis

BeitragMo, Sep 28, 2009 21:07
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Danke für die Antwort,

dann sollte das auch so klappen.

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