"Vollmacht" für unter 18-jährige in der Schweiz
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ArtemisBetreff: "Vollmacht" für unter 18-jährige in der Schweiz |
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Hallo zusammen, vor allem die Schweizer unter uns,
wir fahren am Freitag auf Kursfahrt in die Schweiz und ich bin der einzige, der noch nicht 18 ist. Jetzt weiß ich, dass es in Deutschland möglich ist, so einen Schein auszufüllen (so etwas wie eine "Vollmacht", weiß nicht, wie das genau heißt), damit man in Begleitung einer anderen Person (in dem Schreiben genannt) länger als 24:00 z.B. in einer Kneipe bleiben darf. Die Frage ist, gibt es so etwas auch in der Schweiz? Generell würde ich ja sagen, wir lassen es darauf ankommen, aber ich möchte eigentlich auf der sicheren Seite sein, vor allem da das in einem anderen Land ist. Gruß Artemis |
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Tankbuster |
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Du lässt deine Eltern einen Zettel schreiben, auf dem draufsteht, dass sie erlauben, dass dein Lehrer oder so die Aufsicht für dich übernimmt, und gut ist ![]() Also du musst nicht extra zu irgendeinem Beamten gehn und dir dafür eine Erlaubnis hohlen. Außerdem sind viele Kneipenbesitzer sowieso so nett und machen bei sowas manchmal ausnahmen. (solange du nicht zu betrunken bist ![]() |
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ZaP |
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Wenn Du mit deinen Erziehungsberechtigten in der Schweiz wärst, würdest Du mit denen auch bis um 24 Uhr in einer Kneipe bleiben dürfen (davon gehe ich jedenfalls aus) und da eine Vollmacht quasi diese Kompetenz auf Dich überträgt, müsste das gelten. Ich kenne mich mit Schweizer Recht zwar nicht weiter aus, aber es gibt ja genügend Leute aus dieser Gegend hier (die aber länger für ihre Antworten brauchen, denn das Internet kommt da per Brieftaube ![]() Ansonsten wird Dich deswegen kaum jemand einsperren, mehr als Dich rauswerfen kann ja niemand. |
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HolzchopfMeisterpacker |
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Bergziegen, nicht Brieftauben ![]() Ich denke, wenn es kein ab-18-Club ist - du also reinkommst - wird dich niemand plötzlich um 24:00 rauswerfen ![]() ![]() In den Kneipen, die nicht explizit mit einem schönen runden, aussen roten und innen weissen Schild darauf aufmerksam machen, dass der Zutritt unter 18 Jahren untersagt ist, kriegst du erfahrungsgemäss keine Aufenthaltsschwierigkeiten, solange du mit der Gruppe unterwegs bist und eine Person davon 18 ist - reicht nämlich idR schon. Gilt auch auf Campingplätzen und halt sonstwo, wo Gäste eine bestimmte Reife haben sollten. Bedenke aber, dass dann einer aus deinem Kurs für dich verantwortlich ist. Vorzugsweise also keinen Mist bauen, um diesem den Aufenthalt nicht zu vermiesen ![]() mfG |
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CC BY ♫ BinaryBorn - Yogurt ♫ (31.10.2018) Im Kopf da knackt's und knistert's sturm - 's ist kein Gedanke, nur ein Wurm |
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Artemis |
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Danke für die Antwort,
dann sollte das auch so klappen. |
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