Mit 14 Jahren fortgehn?

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Schoasch

Betreff: Mit 14 Jahren fortgehn?

BeitragFr, Nov 13, 2009 23:05
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Hey,
ich hab zu Hause gerade einen heftigen Streit mit meinen Eltern, weil ich in letzter Zeit ziemlich oft mit meinen Freunden weg geh und sie was dagegeb haben, dass ich nur so kurz zu Hause bin.
Und weil meine Eltern ja "immer im Recht sind", darf ich jetzt nicht mehr weg gehen bzw mich mit meinen Freunden treffen.
Aber zumindest in Österreich ist es ja so, dass ich mit 14 Jahren bis um 1 weg bleiben darf. Brauch ich dazu die Einverständnis meiner Eltern? Oder gibt es andere Maßnahmen mit denen ich mich wehren kann?

Danke schon mal im Voraus,
mfg
Georg

WüstLing

BeitragFr, Nov 13, 2009 23:11
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Jap - solang du nicht volljährig bist, ist es immer unter der Voraussetzung, dass die Erziehungsberechtigten einverstanden sind.
 

Schoasch

BeitragFr, Nov 13, 2009 23:28
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Na toll.. Rolling Eyes
Dann bleibt mir wohl nix übrig als zu Hause fad herum zu sitzen und abzuwarten Confused

mfg
Georg

ComNik

BeitragFr, Nov 13, 2009 23:35
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Huhu? Programmierer Wink

Ich bin jetz auch 14 und mach auch gern mit meinen Freunden Party, aber wenn ich mal nich darf hab ich genug zu tun.

lg
ComNik
WIP: Vorx.Engine

Geeecko

BeitragSa, Nov 14, 2009 0:04
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Halt dich einfach an die Regeln deiner Eltern Wink
Dann darfst du immer.

Ich darf immer weg, wann ich will.
Wenn meine Eltern dann halt sagen ich soll um 10 wieder da sein, bin ich um Punkt 10 zuhause.
Dafür darf ich dann auch mal bis 1 oder so weg bleiben Wink
....

ozzi789

BeitragSa, Nov 14, 2009 1:44
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mit 14 bis eins?

also hier inner schweiz darfst unter 14 glaub nur bis 10 uhr und unter 16 12 uhr oder so was.

jep füge dich deine Eltern, zahlt sich besser aus ;D
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mahe

BeitragSa, Nov 14, 2009 2:24
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In Österreich haben die 9 Bundesländer jeweils eigene Jugendschutzgesetze (wird übrigens gerade diskutiert das zu ändern). Pauschal kann man also nicht sagen mit welchem Alter man wie lange weg darf.

Außerdem sind das Vorschriften von den Ländern aus denen kein Recht abzuleiten ist. Eltern können im Rahmen dieser Gesetze natürlich eigene Einschränkungen treffen und sollten dies auch tun.
ʇɹǝıdɯnɹɹoʞ ɹnʇɐuƃıs - ǝpoɥʇǝɯ-ɹoɹɹıɯ ɹǝp uı ,ɹoɹɹǝ,
 

aletes

BeitragSa, Nov 14, 2009 9:57
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Ich hatte auch mal einen häftigen Streit mit meiner Mutter. Sie hat mich geschlagen, weil ich die Treppe runtergefallen bin und dabei einen Karton mit Weihnachtsdeko mit runtergerissen hab. Das mein Fuß häftig blutete war ihr offenbar egal. Sie schlug mich mehrmals, als ich dann ins Wohnzimmer ging und versucht hab mir mit Verbandszeug die Wunde zu verschließen hat sie mir das Verbandszeug weggenommen und mich angebrüllt ich soll ins Bett gehen. Noch am selben Abend kam mein Onkel, die folgenden Wochen habe ich bei ihm gelebt.

Allerdings ist der Streit mit deinen Eltern(finde ich)ohne Grund. Rede mit ihnen und frage, warum du nicht mit deinen Freunden draußen bleiben darfst. Wenn sie nur sowas sagen wie 'Ja, du bist noch jung, hör auf uns/mich', dann frage halt, was so schlimm an der Sache sei. Wink

M0rgenstern

BeitragSa, Nov 14, 2009 11:48
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Also, vom JuSchG her darf man mit 14 auch die ganze Nacht draußen (auf der Straße) bleiben.
Wenn die Eltern dies erlauben. Wenn sies nicht erlauben, dann musst du dann zuhause sein wenn sie es sagen.

Lg, M0rgenstern

hectic

Sieger des IS Talentwettbewerb 2006

BeitragSa, Nov 14, 2009 12:09
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M0rgenstern,

was bedeutet für dich "die ganze Nacht"?
- bis 20 Uhr
- bis 22 Uhr
- bis 24 Uhr
- bis zum nächsten Morgen?

http://www.gesetze-im-internet...00002.html

Jugendliche ab >=14 bis <18 dürfen bis 22 Uhr draußen bleiben.

Eltern die längeres erlauben sollten aber genaustens darüber Bescheid wissen, wo ihr Kind ist. Auf dem Kiez hier in Hamburg würde ich es nicht erlauben. Und wenn nur einmal meine Kinder (ich hab keine) mich anlügen würden, würden sie eine reine Gesetzesvorlage bekommen und bis zum 18ten Geburtstag abwarten müssen.
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M0rgenstern

BeitragSa, Nov 14, 2009 12:42
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Die ganze Nacht bedeutet für mich bis morgens 6 oder sonst was. einfach eben die ganze Nacht.
Ich habs neulich extra noch nachgelesen.
Solange die Kinder nix anstellen bzw ihnen nichts passiert, können die Eltern nicht wegen Verletzung der AUfsichtspflicht belangt werden.
Das 22 Uhr das du gefunden hast bezieht sich auf Gaststätten, öffentliche Gebäude (kinos z.b.) und öffentliche Plätze (Marktplätze von mir aus).
Aber einfach im Ort, also draußen vor der Tür oder so darf man sich ab 14 Jahren die ganze Nacht aufhalten.

Lg, M0rgenstern

hectic

Sieger des IS Talentwettbewerb 2006

BeitragSa, Nov 14, 2009 13:40
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Also wie weit willst du noch die Angaben umdrehen und verzerren?

Welchen Sinn soll es haben, sich draußen aufzuhalten wenn nicht vor irgend welchen Lokalitäten außer Unsinn zu machen? Selbst im Hochsommer wird es nach 02:00 Uhr sehr ungemütlich kalt. Außer zu trinken oder auf Spielplätzen die Geräte zu missbrauchen bleibt einem ja nichts mehr übrig. Ich kann mir einfach nicht vorstellen draußen - so auf irgendwelcher Straßenecke, Gasse - rum zu sitzen und dabei Spaß zu haben, ohne dabei der umliegenden Nachbarschaft auf die Nerven zu gehen.

Demnach finde ich das bestehen auf so ein Recht schon sehr zweifelhaft.

Und was macht man, wenn dann doch was passiert? Dann werden die Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht doch belangt? Also nichts anderes als auf Garantie ihre Pflichten vergeben. Kann ja auch nicht sein, oder? Für mich sind im ürbrigen alles öffentliche Plätze, die man als Bürger eines Landes betretten darf. Also auch Straßen die nicht durch Privatbesitz eingegrenzt sind. Und das wäre dann höhstens der eigene Garten der hinter einer Absperrung (Zaun) liegt.

Nicht umsonst wird hier zum Teil die Verantwortung auf die Eltern gelegt. Soll heissen, die Eltern haben das letzte Wort. Ganz egal was der Gesetzgeber als Richtlinie/Empfehlung vergibt. Und das ist auch gut so. Letztendlich sollen die Kinder in diesem alter noch erzogen werden. Wenn diesen nun volle Handlungfreiheit auf Gesetzesebene gegeben wird, werden diese schon sozial unverträglich unerzogen. Die Eltern wissen meisten schon sehr genau wie ihre Kinder drauf sind und können so am besten entscheiden. Ich habe in meinem Leben zum Beispiel Kinder erlebt die mit 11 Jahren schon viel durchmachen mussten, und dadurch schon viel erwachsener waren als andere mit 18 Jahren. Somit lässt sich eine Pauschalisierung auf die Jahrenzahl eben nicht machen.
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BigMaexle

BeitragSa, Nov 14, 2009 16:15
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Mit 14 dürfen deine Eltern dir prinzipiell alles verbieten. Alles was dir gehört, gehört eigentlich deinen Eltern

Von daher hast du rechtlich sogut wie keine Chance, dich rechtlich zu wehren. Versuch es diplomatisch. Halt dich an Absrpachen, zeig ihnen, dass man dir vertrauen kann und vielleicht klappts ja - sonst - pech gehabt Wink
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Ich bin unfreiwillig ein Mitglied dieser kapitalistischen Gesellschaft, wo jeder Geldgeile Unternehmer an mein Geld will und ich selbst bei meinen Entscheidungen so gut wie willenlos bin...... und ich bin glücklich drüber

Firstdeathmaker

BeitragSa, Nov 14, 2009 17:53
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Ja, ich würd es auch erstmal diplomatisch versuchen. Den Eltern erklären, vielleicht an ihre Jugendzeit erinnern und so weiter. Ich weis, Eltern sind manchmal ziemlich nervig, aber sie sind ja auch für dich verantwortlich. Argumente die in meinem Alter damals oft gezogen haben waren, dass ich gesagt habe WO wir hingehen (vllt. zu anderen nach Hause?) und mich an die Zeiten gehalten habe.
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