Geld für Grafiktaschenrechnerspiel verlangen

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Kruemelator

Betreff: Geld für Grafiktaschenrechnerspiel verlangen

BeitragSa, Nov 14, 2009 17:15
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Wir haben letztens unseren Grafiktaschenrechner bekommen. Habe auch gleich angefangen Spiele zu programmieren Laughing
Aber jetzt will jeder meine Spiele haben, ich werden jeder Pause gefragt. Jetzt zu meiner eigendlichen Frage: Darf ich sagen: "Wenn du mir nen Euro gibst, mache ich es dir drauf." oder könnte ich mich damit strafbar machen?

Gruß Kruemelator

BladeRunner

Moderator

BeitragSa, Nov 14, 2009 17:20
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Wenn der Markt da ist kannst Du auch verdienen damit. Rein rechtlich ist es so dass Du dafür eigentlich ein Gewerbe melden musst, auch wenn du aller Voraussicht nach weit unter der Erwerbsgrenze bleiben wirst.
Für die Praxis denke ich kommt es drauf an in welchem Umfang Du das betreiben willst? Sind es nur 5 Schulkameraden denen Du einen Euro aus der Tasche ziehst? Dafür wird kein Richter auch nur aufstehen, also nimm das Geld. Wenn Du die Grenzen deines Klassenzimmers verlässt und das Ganze gross zu werden scheint melde Sicherheitshalber ein Gewerbe.

aber:

~Wichtiger Hinweis~
In diesem Thema über juristische Angelegenheiten kann und wird keine verbindliche Rechtsberatung stattfinden.
Alle Antworten sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung ihrer Autoren wieder.
Zu Diensten, Bürger.
Intel T2300, 2.5GB DDR 533, Mobility Radeon X1600 Win XP Home SP3
Intel T8400, 4GB DDR3, Nvidia GF9700M GTS Win 7/64
B3D BMax MaxGUI

Stolzer Gewinner des BAC#48, #52 & #92

hectic

Sieger des IS Talentwettbewerb 2006

BeitragSa, Nov 14, 2009 17:39
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Wobei ich persönlich lieber auf die paar Euros verzichten würde, um mich dafür mit Ruhm betreufeln zu lassen.
Download der Draw3D2 V.1.1 für schnelle Echtzeiteffekte über Blitz3D

Nicdel

BeitragSa, Nov 14, 2009 17:44
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Ich würde es so machen wie hectic. Besser gesagt: Ich mache es so wie hectic Very Happy
[OT]Welchen GTR habt ihr?[/OT]
Desktop: Intel Pentium 4 2650 Mhz, 2 GB RAM, ATI Radeon HD 3850 512 MB, Windows XP
Notebook: Intel Core i7 720 QM 1.6 Ghz, 4 GB DDR3 RAM, nVidia 230M GT, Windows 7

Firstdeathmaker

BeitragSa, Nov 14, 2009 17:50
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Soweit ich weis muss man noch nicht einmal ein Gewerbe anmelden, oder? Sobald man etwas als Privatperson verkauft, ist es doch eine Personengesellschaft (mit voller Haftung).

Klar kannst du dafür Geld verlangen, würd ich persönlich aber nur machen wenn es mich etwas nerft dass mich dauernd alle Fragen. Ansonsten einfach einen Credits Eintrag und den Ruhm als bezahlung sehen Wink
www.illusion-games.de
Space War 3 | Space Race | Galaxy on Fire | Razoon
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Eingeproggt

BeitragSa, Nov 14, 2009 18:56
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Ist schon etwas länger her aber ich hab von meinem Vater auch gehört dass es sowas wie "Nachbarschaftshilfe" gibt (die man natürlich auf Freunde ausdehnen kann)

So wie ich das verstand sind geringe Beträge (Wo die Grenze liegt keine Ahnunge aber sicher bei über 1 Euro) einfach so auszutauschen, ohne Versteuerung. Also wenn du zB deinem Nachbarn die Wohnung putzt weil er grad Grippe hat und er dir aus Dankbarkeit n 10er und ne Schoko gibt - Ist erlaubt.

Von daher wird es wohl auch erlaubt sein seinen Freunden für ne Gegenleistung von 1€ n Spiel zu geben.

Mal ganz anders gefragt - gibt es solche Vereinbarungen nicht sowieso im tägliche Leben zu genüge?

Mir hat n Freund gestern 5€ gegeben weil ich ihn mitn Auto heimgefahren hab.
Letzte Woche hab ich n Bier bekommen weil ich nem Kollegen beim Übersiedeln geholfen hab.
und habt ihr nicht auch schon mal 50Cent kassiert wenn ihr euren Schulkollegen was vom Buffet geholt habt? Wenn nicht wirds Zeit diese Verdienstmöglichkeit zu nutzen Razz

Also da würde ich mir keine Sorgen machen. Wie BladeRunner schon sagte - solang das Geschäft in deinem Klassenzimmer bleibt.

Übrigens. Mein Vater is Finanzbeamter Wink

mfG, Christoph.

EDIT: Ha, jetzt fällt mir noch n tolles Beispiel ein - Flohmärkte. Wer meldet dafür eigentlich n Gewerbe an und versteuert die Einkünfte?
Gewinner des BCC 18, 33 und 65 sowie MiniBCC 9

Firstdeathmaker

BeitragSa, Nov 14, 2009 19:16
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Ich glaube die Grenze liegt bei über 7000€ im Jahr.
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Casiopaya

BeitragSa, Nov 14, 2009 23:40
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Firstdeathmaker hat Folgendes geschrieben:
Soweit ich weis muss man noch nicht einmal ein Gewerbe anmelden, oder? Sobald man etwas als Privatperson verkauft, ist es doch eine Personengesellschaft (mit voller Haftung).


Nein, natürlich darfst du etwas verkaufen ohne gleich eine "Gesellschaft" zu sein. Alles was keinem gesonderten gewerblichen Zweck entspricht ist kein Problem (Kannst dein altes Auto oder deinen Kühlschrank verkaufen...)

Im beschriebenen Fall ist völlig klar, dass wenn man nur an ein paar Leute im Privatumfeld verkauft, man natürlich nichts anmelden muss (Dabei können die Spiele auch deutlich teurer sein als 1,00 Euro.)

Wenn aber begonnen wird eine Internetseite zu bauen, wenn Werbung auf Google gesetzt wird etc, dann wird der Verkauf geschäftlich, und nicht mehr privat betrieben, dann muss eine Anmeldung her. Z.B. als Einzelunternehmer oder als GbR (braucht aber offiziell mindestens 2 PErsonen)

Firstdeathmaker hat Folgendes geschrieben:

Ich glaube die Grenze liegt bei über 7000€ im Jahr.


Also diese Zahl kenne ich nur vom Kindergeld und vom Bafög. Soviel darf man ingesamt als Einnahmen haben (Kindergeld wird ganz aufgerechnet, Bafög zu 50%) ohne dass die Höhe des eigenen Anspruchs auf eben diese Dinge (Kindergeld, Bafög) sinkt. Gilt vlt noch für andere Staatshilfen.

Als Gewerbetreibender darfst du in einem Jahr rückblickend maximal 50.000 Euro, und vorraussichtlich maximal 17.500 Euro verdienen (ziemlich krasse Regelung...), unabhängig davon was für eine Gesellschaft das nun ist. "Darfst" heist hier man muss keine Mehrwertsteuer abführen.

Gewerbesteuer muss man nur ab einem bestimmten Betrag zahlen (ca 20.000 ?) und nur, wenn man nicht als Einzelunternehmer tätig ist. Wobei es allerdings auch sein kann, dass ein Einzelunternehmer die Steuern zahlen muss, das hängt vom Fall ab und ist recht kompliziert.

Badudel

BeitragMi, Nov 18, 2009 14:45
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Mal etwas außerhalb des Rechts: ich kenne die programmierbaren GTRs und wenn du nicht grade einen mit farbigen Bildschirm hast (gibts das überhaupt?), so sind die Programme -mal- ganz lustig.
Aber ich bin mir sicher, sobald du Geld verlangst (und ist es nur ein Euro), lösen sich fast alle von der Idee, ein Programm zu bekommen.

Abgesehen davon, dass mir die Mühe, den ganzen Quelltext abzutippen (die Tastatur ist ja eigentlich nicht für große Programme gedacht) den einen Euro mir nicht wert wäre, empfehle ich dir, entweder das als "Freundschaftsdienst" ein paar wenigen zu geben, oder, so habs ich gemacht, du drückst ihnen den Rechner in die Hand und sagst "Machs selber". Dann musst du wahrscheinlich noch zeigen, wo 4 oder 5 Befehle zu finden sind, und dann kann es jeder sich auch von den jeweils Anderen abtippen.
Und schwupps, hat die ganze Klasse springende Männchen, Namensgeneratoren und Quizprogramme.

Probiers mit Geld aus, aber ich denke, mehr als 2 Euro wirst du nicht dabei bekommen.


Gruß, Badudel
Wir werden dem Schwein schon schlachten, auch wenn ihm quiekt.
Zum Teufel mit das Grammatik!
 

Lion

BeitragMi, Nov 18, 2009 15:03
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@badudel,
man kann die programme für die TIs (vermute zmd, dass die solche haben) auch am pc schreiben, vereinfacht das ganze^^
Intel Core 2 Quad 4x2.66 ghz - 4gb ddr2 - nvidia GeForce GTX660 2gb
Intel Atom 1x1.83 ghz - 2gb ddr2 - intel GMA 3150 256mb
AMD A10-5750M 4x2.5 ghz - 8 gb ddr4 - AMD R9 M290x

Badudel

BeitragMi, Nov 18, 2009 15:27
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Au klar, habe ich vergessen. Bei mir hatte das Verbinden nicht geklappt, deswegen hatte ich es verdrängt...
Wir werden dem Schwein schon schlachten, auch wenn ihm quiekt.
Zum Teufel mit das Grammatik!

Noobody

BeitragMi, Nov 18, 2009 20:49
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Oder aber man schickt sich die Programme gleich mit dem mitgelieferten Linkkabel gegenseitig auf die Taschenrechner.

Wenn man den Taschenrechner am PC anhängen kann, wird man sie ziemlich sicher auch untereinander verbinden können. So haben wir zumindest bei unserem TI-89 Titanium immer Spiele ausgetauscht Razz
Man is the best computer we can put aboard a spacecraft ... and the only one that can be mass produced with unskilled labor. -- Wernher von Braun

Snade

BeitragMi, Nov 18, 2009 21:37
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Kannst ja auch verlangen das sie für dich Hausufgaben machen Wink

TimBo

BeitragDo, Nov 19, 2009 0:09
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TI-89 Titanium
170€ ??

Für ein Taschenrechner ?!
mfg Tim Borowski // CPU: Ryzen 2700x GPU: Nvidia RTX 2070 OC (Gigabyte) Ram: 16GB DDR4 @ 3000MHz OS: Windows 10
Stolzer Gewinner des BCC 25 & BCC 31
hat einen ersten Preis in der 1. Runde beim BWInf 2010/2011 & 2011/12 mit BlitzBasic erreicht.
 

Nikonoob

BeitragDo, Nov 19, 2009 0:12
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Wir haben um 210€ den TI Voyage 200 kaufen müssen Wink

TimBo

BeitragDo, Nov 19, 2009 0:15
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auf meiner Schule sind beim Abitur gar keine GTR zugelassen.
Sehr merkwürdig.

Aber die Preise sind schon happig. Warum nicht gleich ein Laptop ? ^^
mfg Tim Borowski // CPU: Ryzen 2700x GPU: Nvidia RTX 2070 OC (Gigabyte) Ram: 16GB DDR4 @ 3000MHz OS: Windows 10
Stolzer Gewinner des BCC 25 & BCC 31
hat einen ersten Preis in der 1. Runde beim BWInf 2010/2011 & 2011/12 mit BlitzBasic erreicht.

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BeitragDo, Nov 19, 2009 10:53
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Zitat:
Wir haben um 210€ den TI Voyage 200 kaufen müssen


Zitat:
auf meiner Schule sind beim Abitur gar keine GTR zugelassen.


Bei mir galt beides Rolling Eyes

Aber der TI Voyage is schon ein geniales Teil. Half über viele langweilige Chemie-Stunden hinweg, konnte bei einigen Tests wo die Lehrer nicht wußten was mit dem alles möglich war sehr hilfreich sein und er liegt nun seit über einem Jahr neben mir am Schreibtisch falls ich mal irgendwas ausrechnen muss (was auch immer - der kann ja alles und ist wesentlich besser zu bedienen als der Windows-Calculator)

Wer sich über den Preis beschwert der hat nicht ganz unrecht - aber bei uns gab es den Elternverein der was beigesteuert hat und wenn man lieb ist legen Tanten, Großeltern, werauchimmer auch was dazu.

mfG, Christoph.

PS: Und ja, das ist so einer den man per Audio-Kabel wenn ichs richtig gesehen habe mit anderen Voyages verbinden konnte und zB Spiele auf diesem Weg austauschen konnte.
Gewinner des BCC 18, 33 und 65 sowie MiniBCC 9

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